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DAV Deutscher AnwaltVerein e.V.

Höchste Auszeichnungen der Deutschen Anwaltschaft verliehen - Hans-Dahs-Plakette und Walter-Oppenhoff-Medaille

17.05.2010 / 13:31. Auf dem 61. Deutschen Anwaltstag in Aachen wurde Herrn Rechtsanwalt Dr. Dieter Sellner aus Berlin die Hans-Dahs-Plakette verliehen. Sie wird an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich gleichermaßen um die Anwaltschaft und um ihre Verbindung zur Wissenschaft verdient gemacht haben. Sie stellt die höchste Auszeichnung der deutschen Anwaltschaft dar.


"Die Voraussetzungen werden von Herrn Dr. Sellner geradezu übererfüllt", hebt der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, in seiner Laudatio hervor. Während seiner Tätigkeit habe sich Sellner insbesondere auch dem Emissionsschutzrecht und dem Umweltrecht allgemein gewidmet. Schon 1992 sei er vom damaligen Bundesumweltminister Prof. Dr. Töpfer in eine achtköpfige Kommission zur Erarbeitung des Entwurfs eines Umweltgesetzbuches berufen worden. Darüber hinaus habe er auch auf andere Weise die Verbindung von anwaltlicher Praxis und wissenschaftlicher Vertiefung gefördert. Umfängliche und nachhaltige Verdienste um den DAV habe er sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb des DAV erworben, beispielsweise als Vorsitzender des DAV-Umweltrechtausschusses.

Rechtsanwalt Dr. Dieter Sellner, Jahrgang 1935, hat sich auch für die Qualifizierung und Spezialisierung in der Anwaltschaft eingesetzt. So hat er sich im Jahre 1981 in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht dafür eingesetzt, dass die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" wieder geführt werden dürfe. Die Verfassungsbeschwerde hatte zwar keinen Erfolg, jedoch trug das Verfahren maßgeblich dazu bei, dass es wenige Jahre später zur gesetzlichen Wiedereinführung der Fachanwaltschaften kam.

Die Walter-Oppenhoff-Medaille wurde im Rahmen des 61. Deutschen Anwaltstages in Aachen an Rechtsanwalt Dr. Hans C. Lühn, Münster, verliehen. Diese Medaille wird an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich in beispielhafter Weise um das Ansehen der deutschen Anwaltschaft in der internationalen Rechtsgemeinschaft verdient gemacht haben.

"Mit Rechtsanwalt Dr. Hans C. Lühn ehrt der DAV einen Menschen, der sich in fast 40 Jahren seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar durch sein langjähriges Engagement im DAV und im internationalen Bereich um die Anwaltschaft verdient gemacht hat", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, in seiner Laudatio. Ihn würden hohe fachliche Qualifikationen, Geradlinigkeit, kulturelle Vielfältigkeit, Humor und menschliche Wärme auszeichnen.

Lühn war von 1991 bis 2009 Vorstandsmitglied des DAV, ab 2002 DAV-Vizepräsident. Er war Mitglied in zahlreichen Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften des DAV. Im Zentrum der Ehrung steht sein Engagement im internationalen und europäischen Bereich. Von 1993 bis 2009 war er Mitglied der deutschen CCBE-Delegation, von 2002 bis Ende 2004 deren Leiter. Seine Expertise konnte er auch in den Berufsrechtsausschuss des CCBE einbringen, so arbeitete er auch am so genannten "Code of Conduct", der Berufsordnung des europäischen Dachverbandes, mit.

Die Medaille ist nach Rechtsanwalt Dr. Walter Oppenhoff benannt, der wesentlich nach dem 2. Weltkrieg dazu beigetragen hat, die deutsche Anwaltschaft in die Rechtsgemeinschaft aller Staaten zurückzuführen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: DAV Deutscher AnwaltVerein e.V..

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