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Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Hamburg unterstützt Forderung nach Entlastungsmöglichkeiten im Bundeshaushalt zu Gunsten der Länder und Kommunen und anderes

23.09.2010 / 16:48. Der Bundesrat berät über den Gesetzentwurf des Bundeshaushaltes 2011 und zum Bundesfinanzplan 2010 bis 2014. Der Etatentwurf 2011 sieht insbesondere eine Verringerung der Ausgaben des Bundes um 12,1 Mrd. Euro auf 307,4 Mrd. Euro vor. Die Länder begrüßen in ihrer Stellungnahme grundsätzlich den von der Bundesregierung eingeschlagenen Kurs einer nachhaltig ausgerichteten Konsolidierung. Sie machen aber in ihrer gemeinsamen Stellungnahme deutlich, dass Entlastungsmaßnahmen für den Bund nicht zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen dürfen. Den Ländern müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse künftig einhalten zu können. Insbesondere sollten bundesgesetzliche Regelungen auf Entlastungsmöglichkeiten zu Gunsten von Ländern und Kommunen hin untersucht werden. Ferner kritisieren die Länder die für das Jahr 2011 vorgesehene massive Kürzung der Bundeszuweisungen im Bereich des Städtebaus.


Hamburg fordert bessere Rahmenbedingungen für Elektromobilität

In einem Plenarantrag verlangen Hamburg und Baden-Württemberg eine klare gesetzliche Regelung zum Parken und Halten von Elektrofahrzeugen im Bereich von Ladestationen. Hamburg ist Modellregion zur Erprobung der Elektromobilität. Rechtssicherheit in diesem Bereich ist daher von besonderer Bedeutung. Der Aufbau einer Infrastruktur und die Verankerung der Elektromobilität im öffentlichen Raum einschließlich der Einrichtung von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum ("Elektrotankstellen") ist hierfür elementar.

Staatsrat Carsten-Ludwig Lüdemann Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund: "Als "Europäische Umwelthauptstadt 2011" ist es uns ein besonderes Anliegen, die Einführung von Elektromobilität in Deutschland aktiv zu fördern. Unser Antrag leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, indem die Voraussetzungen zum tatsächlichen Betrieb von Elektrofahrzeugen deutlich verbessert werden".

Führerschein ab 17 wird Standard

Hamburg unterstützt im Bundesrat den Vorschlag der Bundesregierung, das Modell "Begleitetes Fahren ab 17" dauerhaft einzuführen. Die bisher gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass das anfängliche Fahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfängerinnen und Fahranfänger bringt.

Zugleich wird mit dem Gesetzentwurf eine EU-Richtlinie umgesetzt, wonach in allen EU-Mitgliedstaaten ausgestellte Führerscheine ab dem 19. Januar 2013 einem einheitlichen Muster entsprechen müssen und auf eine Gültigkeitsdauer von bis zu 15 Jahren befristet werden. Für bereits ausgestellte und im Umlauf befindliche Führerscheine gilt eine Befristung bis zum 19. Januar 2033. In diesem Zusammenhang ist aber keine erneute Führerscheinprüfung vorgesehen.

Grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen wird erleichtert

Verkehrssünder müssen mit einer Verfolgung aus dem EU-Ausland rechnen

Der Bundesrat entscheidet auch über einen Gesetzentwurf, mit dem ein Beschluss der EU umgesetzt wird, künftig in einem EU-Mitgliedsstaat verhängte Geldstrafen und Geldbußen bei allen Formen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich europaweit gegenseitig anzuerkennen und vollstrecken zu können. Innerhalb der EU gestaltet sich die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen bisher oft schwierig. Daher bleiben Sanktionen im Bereich der leichten bis mittleren Kriminalität und bei Ordnungswidrigkeiten für die Betroffenen oft folgenlos, wenn sie ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Staat haben. Die Änderung betrifft beispielsweise die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern. Wer im Ausland gegen die dortigen Verkehrsregeln verstößt, kann nicht mehr darauf vertrauen, dass ein Strafzettel praktisch folgenlos bleibt. Wird das Bußgeld nicht freiwillig bezahlt, kann dieses nach den Regelungen des Rahmenbeschlusses auch im Heimatland vollstreckt werden.

Hamburg fordert besseren Verbraucherschutz im Internet vor Kostenfallen

Viele Verbraucher schließen - ohne es zu bemerken - im Internet Verträge ab, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben. Diese Zahlungsverpflichtungen sind für den Verbraucher häufig nicht erkennbar. Hamburg unterstützt daher einen Entschließungsantrag, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, dass auf entgeltliche Gegenleistung gerichtete Verträge im Internet nur wirksam zustande kommen sollen, wenn der Verbraucher vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten hat und er diese Kostenmitteilung in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg.

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