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Hamburg braucht die Verbandsklage für Tierschutzverbände
15.06.2010 / 12:44. Die Tierschutzverbände Deutscher Tierschutzbund, Hamburger Tierschutzverein, Menschen für Tierrechte Bundesverband der Tierversuchsgegner, Bürger gegen Tierversuche Hamburg und Bund gegen Missbrauch der Tiere haben gemeinsam an den Senator für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Hansestadt Hamburg, Dietrich Wersich, die Fraktionsvorsitzenden der Hamburgischen Bürgerschaft sowie an die Mitglieder Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz der Hamburgischen Bürgerschaft appelliert, sich jetzt für das Verbandsklagerecht einzusetzen.Nachfolgend sowie als pdf beigefügt finden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Wortlaut des Briefes:
Offener Brief an den Senator für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz der Hansestadt Hamburg, Herrn Dietrich Wersich, die Fraktionsvorsitzenden der Hamburgischen Bürgerschaft, Frank Schira, Michael Neumann, Jens Kerstan und Dora Heyenn, die Mitglieder Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz der Hamburgischen Bürgerschaft
Aachen, Bonn, Hamburg, 14.06.2010 Senatsbefragung zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine
Sehr geehrter Herr Senator Wersich, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Schira, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Neumann, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Kerstan, sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende Heyenn, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
anlässlich der Senatsbefragung am 17. Juni zur Frage der Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Hamburg wenden sich die rechts stehenden Tierschutzverbände mit ihren Landesorganisationen an Sie, um erneut darauf hinzuweisen, dass das Klagerecht im Tierschutz für unseren Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Es gibt keinen Grund, weshalb dem Tierschutz die Klagebefugnis verwehrt wird, während sie dem Umweltschutz seit vielen Jahren zuerkannt wird.
Gegenwärtig steht nur Tiernutzern der Rechtsweg vollständig offen: Ein Tierzüchter kann klagen, wenn ihm Tierschutzmaßnahmen zu aufwändig erscheinen. Oder ein Tierexperimentator kann klagen, wenn die Behörde die Verwendung einer Alternativmethode anmahnt. Fast alles ist möglich, um gegen den Tierschutz vorzugehen.
Wer aber den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der ihnen zusteht, dem sind die Rechtsmittel weitgehend entzogen. Auch wenn die zuständige Behörde zögert, Tiere aus einer schlechten Haltung zu befreien, haben die Vereine im Zweifelsfall keine Möglichkeit, den Tieren zu helfen oder die Abläufe wenigstens durch ein Gericht nachprüfen zu lassen.
Bei tierschutzrechtlichen Verbandsklagen ist zu klären, ob Haltung oder Nutzung von Tieren den Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes entsprechen oder nicht. Da das Tierschutzgesetz nicht immer klar regelt, wie zum Beispiel eine artgerechte Tierhaltung auszusehen hat, könnte ein entsprechender Präzedenzfall genügen, um Klarheit zu schaffen. Alle Beteiligten, insbesondere die Behörden erhielten dann klare Vorgaben für künftige Entscheidungen. Ihre Arbeit würde erleichtert.
Alle Argumente, die bisher gegen das Klagerecht vorgebracht wurden, halten einer sachlichen Prüfung nicht stand. Zu einer Klageflut kann es im Tierschutz ebenso wenig kommen wie im Naturschutz, und ebenso wenig können durch ein Klagerecht Wissenschaft und Forschung blockiert werden. Dies gilt insbesondere für das aktuell diskutierte Modell der Feststellungsklage, das in Bremen bereits 2007 eingeführt wurde.
Wir bitten Sie mit allem Nachdruck, der Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Hamburg zuzustimmen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Deutscher Tierschutzbund e.V..

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