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SPD-Landtagsfraktion Hessen

Gutachten kann weder Verhandlungen noch Klage ersetzen

27.09.2010 / 13:55. Das "wunschgemäß ausgefallene" Rechtsgutachten der FDP zum Länderfinanzausgleich kann weder die notwendigen Verhandlungen mit den anderen Ländern noch eine gegebenenfalls notwendige Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ersetzen. "Wenn die hessische Landesregierung sich stark genug fühlt zu klagen, dann soll sie es endlich tun, statt immer nur das Protestlied gegen den Länderfinanzausgleich anzustimmen", sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Norbert Schmitt am Montag in Wiesbaden.


Die SPD bekenne sich zum Länderfinanzausgleich als System des Ausgleiches zwischen wirtschaftlich starken und den schwächeren Ländern. "Solidarität ist auch zwischen den Ländern weiterhin nötig. Aber auch wir kommen zu dem Ergebnis, dass die Ausgleichszahlungen für Hessen zu hoch sind."

Allerdings lasse es die SPD der schwarz-gelben Koalition nicht durchgehen, den Länderfinanzausgleich immer wieder als Ausrede für ihre Verschuldungspolitik zu missbrauchen. "Die Schulden sind zu einem großen Teil hausgemacht - davon möchte die Koalition allerdings mit ihrer Kampagne zum Länderfinanzausgleich ablenken."

Im Übrigen dürfe nicht in Vergessenheit geraten, dass CDU und FDP den derzeit gültigen Länderfinanzausgleich verhandeln und damals zugestimmt und gefeiert hätten. "Insofern beklagen sie jetzt den Schaden, den sie selbst angerichtet haben."

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: SPD-Landtagsfraktion Hessen.

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