Um Ihnen künftig einen noch besseren Service anbieten zu können, konzentriern wir uns derzeit auf eine größere Umstrukturierung. Freuen Sie sich auf ein frisches Layout, mehr Nachrichten und mehr Möglichkeiten zum Mitmachen ab 2011!
Gutachten bestätigt dringenden Handlungsbedarf
24.09.2010 / 13:41. Ministerin Walsmann: Gutachten bestätigt dringenden Handlungsbedarf bei den Tatbeständen für die ermäßigte MehrwertsteuerFinanzministerin Marion Walsmann begrüßt die Vorlage des Gutachtens "Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten", das das Bundesfinanzministerium in Auftrag gegeben hatte. "Die Analyse zeigt, dass der Katalog der Tatbestände für den ermäßigten Steuersatz eine breit gefächerte Sammlung ist, bei der der rote Faden fehlt und auch oft das eigentliche Ziel aus dem Blick gerät. Das Gutachten bestätigt den dringenden Handlungsbedarf", sagt Finanzministerin Walsmann.
Deshalb müsse so schnell als möglich dieser Katalog auf den politischen Prüfstand. "Wir benötigen eine verständliche nachvollziehbare Steuerpolitik. Dies ist bei vielen Tatbeständen des ermäßigten Steuersatzes offensichtlich nicht gegeben", so Walsmann und weiter: "Wir müssen ein klares System entwickeln. Es darf keine Interpretationsspielräume geben." Sie erwarte nun eine intensive Diskussion im Hinblick, auf die verschiedenen sozial-, gesundheits-, kultur-, umwelt- und wirtschaftspolitischen Zwecke, die bisher durch den ermäßigten Steuersatz begünstigt werden.
Das Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass mit Ausnahme der Steuerermäßigung für die Lieferung von Lebensmitteln derzeit keine hinreichenden Gründe bestehen, die bestehenden Steuersatzermäßigungen fortzuführen oder im Rahmen des EU-rechtlich Zulässigen für weitere Leistungen Steuersatzermäßigung einzuführen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Thüringer Finanzministerium.

Kommentare zu diesem Artikel
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Kommentieren >>
Bitte melden Sie sich an, um Kommentare zu schreiben!