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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Grüne fordern Rechtsanwaltskammer auf, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in den eigenen Reihen umgehend zu beenden
22.09.2010 / 12:00. Zum Urteil des Verwaltungsgerichtes in Schleswig im Verfahren gegen das berufsständische Versorgungswerk erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Marret Bohn:Wir appellieren an die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein, ihre Satzung zu modernisieren und dem Artikel 3 des Grundgesetzes anzupassen. Die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes sprechen eine klare Sprache: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften dürfen nicht länger diskriminiert werden.
Schon im Herbst 2009 haben wir Grüne einen Landtagsantrag eingebracht, der die rechtliche Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auch für die Versorgungswerke der JuristInnen gefordert hat. Dieser Vorschlag wurde von CDU und FDP nicht unterstützt.
Wir Grüne fordern die Rechtsanwaltskammer auf, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften umgehend zu beenden. Es wäre ein gutes Signal, wenn die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein jetzt eigenverantwortlich ihre Satzung anpassen würde. Alles andere wäre eine Blamage. Falls dies jedoch nicht geschieht, erwarten wir, dass die Rechtsaufsicht des Justizministeriums eingreift.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

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