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Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Google Street View: gesetzliche Regelung statt Selbstverpflichtung
27.04.2010 / 11:30. Private Unternehmen filmen ganze Straßenzüge und stellen die Ansichten im Internet zur Verfügung. Der Senat reagiert mit einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes darauf, dass private Anbieter wie Google Street View und Andere dabei Persönlichkeitsrechte verletzen. "Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht. Wir wollen die Persönlichkeitsrechte schützen und Informations- und Widerspruchsrechte verpflichtend machen", kommentiert Justizsenator Dr. Till Steffen. "Wir wollen die Lücken im Bundesdatenschutzgesetz schließen. Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass. Hier erlegt sich das Unternehmen freiwillige Regeln auf, dort sammelt es Daten über private WLAN-Netze, die die Nutzer verschlüsseln, weil sie nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind."Folgende Punkte sollen gesetzlich geregelt werden:
* Unternehmen werden verpflichtet, Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor die Bilder ins Internet eingestellt oder im Rahmen eines anderen Dienstes (z.B. Navigationssystem) bereit gestellt werden;
* Unternehmen müssen nicht-anonymisiertes Rohdatenmaterial innerhalb eines Monats nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet löschen;
* Unternehmen müssen einen Monat vor dem systematischen Abfilmen den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit informieren;
* Abgebildete Personen, die neben der ohnehin verpflichtenden Unkenntlichmachung des Gesichts auch die Verpixelung der weiteren Abbildung ihrer Person (Statur, Kleidung) verlangen können, haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht;
* Hauseigentümer und Mieter haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes und damit Schutz vor Missbrauch;
* bei Verstößen müssen die Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg.

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