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LSVD Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V.

Gleichstellung in Hessen mit Abstrichen

25.03.2010 / 21:26. Der Hessische Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP für ein Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften (LT-Drs. 18/1405 v. 10.11.2009 (Link: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/5/01405.pdf )) unverändert angenommen. Dadurch werden Lebenspartner im hessischen Landesrecht mit Ehegatten gleichgestellt.


Um dieses Gesetz ist jahrelang gerungen worden. Der Landtag hat allein drei Anhörungen durchgeführt. Immer waren CDU und FDP dagegen. Dass der Entwurf nun endlich doch verabschiedet worden ist, haben wir dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 zu verdanken. Aber ganz nachgeben wollten CDU und FDP dann doch nicht. Deshalb haben sie unseren Appell abgelehnt, die Gleichstellung im Beamtenbesoldungs- und -versorgungsgesetz rückwirkend in Kraft zu setzen.

Dieses Problem gibt es auch in den anderen Bundesländern, die zurzeit über die Gleichstellung beraten. Die bisher bekannt gewordenen Gesetzentwürfe sehen für die Gleichstellung im Beamtenbesoldungs- und -versorgungsrecht sämtlich keine Rückwirkung vor, obwohl diese europarechtlich geboten ist und deswegen viele Gerichtsverfahren anhängig sind.

Deshalb appellieren wir an alle verpartnerten hessischen Beamtinnen und Beamten, sich mit dieser Diskriminierung nicht abzufinden. Sie haben aufgrund der Richtlinie 2000/78EG ab dem 03.12.2003 bzw. ab ihrer späteren Verpartnerung Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 bzw. als Hinterbliebene Anspruch auf die Hinterbliebenenpension. Die Ansprüche sind nicht verjährt, siehe http://www.lsvd.de/1305.0.html (Link: http://www.lsvd.de/1305.0.html ). Alle Betroffenen sollten deshalb die ihnen rechtswidrig vorenthaltene Besoldung einfordern und notfalls einklagen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: LSVD Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V..

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