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LSVD Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V.
Gleichstellung der Lebenspartner im Beamtenbesoldungs- und Beamtenversorgungsrecht in Bayern
22.09.2010 / 11:32. Das „Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern (Link: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XDLGVB1015.pdf )“ vom 05.08.2010 ist am 12.08.2010 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl 2010, 410) verkündet worden. Durch das Gesetz sind die bayerischen verpartnerten Beamten und Richter im gesamten Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht mit ihren verheirateten Kollegen gleichgestellt worden. Dazu erklärt Hannah Lea, Vorstand LSVD Bayern:Wir sind sehr froh, dass nun auch Bayern verpartnerte Beamte und Richter nicht mehr diskriminiert. Die Gleichstellung im Beamtenbesoldungs- und -versorgungsrecht ist vollständig umgesetzt worden. Auf unsere Anregung werden verpartnerte Beamtinnen und Beamte auch für ihre Stiefkinder den Familienzuschlag der Stufe 2 erhalten.
Leider wird die Gleichstellung erst zum 01.01.2011 in Kraft treten. Aufgrund der Richtlinie 2000/78/EG hätte sie zum 03.12.2003 in Kraft gesetzt werden müssen. Wir raten deshalb allen verpartnerten bayerischen Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern die ihnen rechtswidrig vorenthaltenen rückständigen Bezüge nachzufordern und einzuklagen bzw. die schon laufenden Verfahren hinsichtlich der rückständigen Beträge fortzuführen. Die rückständigen Bezüge sind nicht verjährt.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: LSVD Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V..

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