Um Ihnen künftig einen noch besseren Service anbieten zu können, konzentriern wir uns derzeit auf eine größere Umstrukturierung. Freuen Sie sich auf ein frisches Layout, mehr Nachrichten und mehr Möglichkeiten zum Mitmachen ab 2011!

Landesverband Hessen des Naturschutzbundes Deutschland

Gifteinsatz in Pfungstadt rechtswidrig, Stadt ignoriert verbindliche Auflagen des Bundesamtes

27.05.2010 / 16:13. Für den NABU Hessen ist der zweite Einsatz des Gifthubschraubers im Pfungstädter Wald ein Behördenskandal. „Auch beim zweiten Einsatz hat die Stadt die Auflagen der Bundesbehörde nicht eingehalten und damit rechtswidrig gehandelt“, so Mark Harthun, stellvertretender Landesgeschäftsführer des NABU Hessen. Das Ausbringen des Breitbandgiftes sei ausdrücklich überall dort verboten, wo Pflanzen blühen, die von Bienen beflogen werden können. Bienen seien im ganzen Waldgebiet unterwegs. Joachim Kunze, zuständiger Referent beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit (BVL), bestätigte dem NABU auf Anfrage, dass diese Auflage absolut verbindlich sei.


„Damit haben sich die Stadt und das Regierungspräsidium Gießen eindeutig über die Genehmigungsauflagen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hinweggesetzt“, so Harthun. Aufgrund der Bienengefährlichkeit des eingesetzten Mittels sei klar festgelegt, dass kein Gift auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden dürfe. In einer eigenen Untersuchung hatten NABU-Experten eine große Anzahl blühender Bienen-Pflanzen im Pfungstädter Wald ermittelt und aufgelistet. Noch vor dem Gifteinsatz am Nachmittag wies der NABU die Behörden auf die Rechtswidrigkeit des zweiten Gifteinsatzes hin. Der zuständige Leiter des Pflanzenschutzdienstes, Martin Kerber, erklärte, dass das, was in den Auflagen drinstehe, nicht auch so gemeint sein müsse. Für Harthun steht fest, dass der zweite Gifteinsatz im Pfungstädter Wald juristisch aufgearbeitet werden muss. „Es kann nicht angehen, dass jeder normale Bürger bei der Übertretung von Umweltauflagen peinlichst genau zur Rechenschaft gezogen wird, während sich die Stadt Pfungstadt und das Regierungspräsidium Gießen über alle verbindlichen Regeln hinwegsetzen.“

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Landesverband Hessen des Naturschutzbundes Deutschland.

Bookmark and Share



Die beliebtesten Artikel des Tages



Kommentare zu diesem Artikel

Schreiben Sie den ersten Kommentar!