Um Ihnen künftig einen noch besseren Service anbieten zu können, konzentriern wir uns derzeit auf eine größere Umstrukturierung. Freuen Sie sich auf ein frisches Layout, mehr Nachrichten und mehr Möglichkeiten zum Mitmachen ab 2011!

GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Thüringen

GEW Thüringen zur Einbringung des Thüringer Schulgesetzes in das Kabinett - Die Weichen sind gestellt, GEW Thüringen begrüßt grundsätzlich richtigen Weg

27.09.2010 / 12:10. Die GEW Thüringen steht seit ihren Anfängen und zuletzt mit ihrem 2006 verabschiedeten Bildungsrahmengesetz (BiRG) für die Forderung nach längerem gemeinsamen Lernen. Sie steht auch für Chancengleichheit von Anfang an und damit sowohl für Integration und Inklusion. „Mit dem nun vorliegenden Schulgesetz sehen wir unsere grundsätzlichen Forderungen des

Bildungsrahmengesetzes in die Thüringer Schulpolitik aufgenommen“, so der Thüringer Vorsitzende Torsten Wolf zur morgigen Kabinettseinbringung. Die Thüringer Bildungspolitik steht damit vor einem Wechsel, die Weichen für längeres gemeinsames Lernen sind gestellt, das Recht jedes Kindes auf individuelle Förderung wird festgeschrieben. Die GEW Thüringen wird die Umsetzung des Thüringer Schulgesetzes dennoch kritisch begleiten.

Stichwort Gemeinschaftsschule

Die GEW Thüringen begrüßt ausdrücklich die Aufnahme der Thüringer Gemeinschaftsschule in das Schulgesetz. Es ist dies aber nur ein erster Schritt auf dem Weg zum längeren gemeinsamen Lernen aller Schülerinnen und Schüler in Thüringen. Bereits 2006 hat die GEW Thüringen mit ihrer Verabschiedung eines Thüringer Bildungsrahmengesetz sich in die bildungspolitische Debatte eingemischt und Eckpunkte dafür vorgegeben. Wichtig ist ihr, dass alle Beteiligten von
Anfang an in diesen gravierenden Veränderungsprozess eingebunden und vor Ort begleitet werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Umgang mit Projekten und Schulversuchen, weist die GEW Thüringen darauf hin, die Erkenntnisse der ersten Modellschulen in der Weiterentwicklung und dem Ausbau der Binnendifferenzierung, um jedem Schüler und jeder
Schülerin gerecht zu werden, konsequent auszuwerten und die entsprechenden Schlussfolgerungen und Hinweise für weitere Konzepte in Richtung Gemeinschaftsschulen zu ziehen.

Stichwort Individuelle Förderung

Im Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes soll die Verpflichtung der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler in allen Schularten als durchgängiges Prinzip des Lehrens und Lernens verankert werden (§ 2, Abs. 2). Die GEW Thüringen als Bildungsgewerkschaft unterstützt diese Absicht ausdrücklich. Diese gesetzliche Verpflichtung bedeutet, dass die Potenziale aller Schülerinnen und Schüler so
auszuschöpfen sind, dass der individuelle Lern- und Bildungserfolg für alle Lernenden gesichert wird. Individuelle Förderung nimmt dabei die gesamte Persönlichkeit der Schüler/innen in den Blick. Sie setzt an individuellen Stärken an und differenziert sich entsprechend der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen innerhalb einer Lerngruppe. Damit wird das Konzept des Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre fortgeschrieben. Notwendig ist hier, dass alle Pädagogen/innen einer Schule einbezogen werden. Es heißt auch, das viele Lehrer/innen, Erzieher/innen und Schulkollegien ihre bisherigen Handlungs- und Arbeitsweisen und pädagogischen Konzepte überarbeiten müssen. Es muss dringend vermieden werden, Fehler, die bei der Einführung des Gemeinsamen Unterrichts gemacht wurden - keine Prüfung der tatsächlich an den Schulen vorhandenen personellen und sächlichen Ressourcen – zu wiederholen. Schule ist kein Experimentierfeld, sondern Lebens- und Lernort, mit dem verantwortungsvoll umgegangen werden muss.

Stichwort Schulen in freier Trägerschaft

Kinder brauchen gute Schulen. Das Recht auf Bildung bedeutet für Kinder und Eltern auch die freie Schulwahl. Pauschale Kürzungen an Schulen in freier Trägerschaft müssen verhindert werden. Die GEW Thüringen begrüßt die Klarstellung, was Pädagogisches Personal an den Schulen in freier Trägerschaft ist. Wenn durch diese Klarstellung allerdings die staatliche Finanzhilfe gegenüber dem aktuellen Stand reduziert wird, so stellt dies eine Verschlechterung der Arbeits- und Lernbedingungen dar. Die GEW Thüringen befürchtet, dass die Schulen in freier Trägerschaft entweder Personal einsparen oder zum Mittel steigender Elternbeiträge greifen. Die GEW Thüringen weist darauf hin, dass es bei der Finanzierung von Bildung nicht darauf ankommt, ob die Bildungseinrichtung in freier oder staatlicher Trägerschaft ist, sondern darauf, dass sie ausreichend ist. An der Bildung der Kinder darf nicht gespart werden. „Wir erwarten von der Landesregierung nun eine zügige Umsetzung, damit die Schulen und Kolleginnen und Kollegen Planungssicherheit gewinnen und sich wieder auf das Eigentliche konzentrieren können: Lehren und Lernen an den Thüringer Schulen“, appelliert Wolf an die Landesregierung.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: GEW Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Thüringen.

Bookmark and Share



Die beliebtesten Artikel des Tages



Kommentare zu diesem Artikel

Schreiben Sie den ersten Kommentar!