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FDP Landesverband Hamburg

Genugtuung über Gültigkeit des Volksentscheids

14.09.2010 / 15:38. „Die FDP Hamburg begrüßt die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Schulreform-Volksentscheid als unzulässig zu verwerfen. Das ist eine klare Entscheidung des gesunden Menschenverstands zugunsten der Demokratie und dem Willen der Bürger dieser Stadt“, so der

FDP-Landesvorsitzende. „Meinen Glückwunsch an das Verfassungsgericht mit seinem Vorsitzenden Präsidenten Gerd Harder für diesen Weitblick.“

Anna von Treuenfels, die für die Hamburger FDP die Volksentscheid-Kampagne geleitet hatte: „Jetzt steht der Volksentscheid auch mit höchstrichterlichem Segen zur vollständigen Umsetzung an. Die FDP Hamburg wird sehr genau darauf achten, wie der Volksentscheid sich in den Hamburger Schulstrukturen niederschlagen wird.”

Frau von Treuenfels verweist dabei auf die heutige Presseerklärung des Landesvorstands, wo unter anderem die Position der Partei zum Umgang mit den “Starterschulen” und zu Schulversuchen ausgeführt wird.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: FDP Landesverband Hamburg.

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