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Fußball-WM am Arbeitsplatz Welche Regeln gelten für Arbeitnehmer
11.06.2010 / 11:10. Anders als vor acht Jahren in Japan und Südkorea laufen die WM-Spiele in Südafrika ohne Zeitverschiebung. Arbeitnehmer und andere Fußballfans müssen sich also keine Nächte um die Ohren schlagen. Dafür könnte es tagsüber Probleme geben: Einige Spiele finden dann statt, wenn die meisten Fußballfans im Normalfall arbeiten müssten. So wird das möglicherweise bereits vorentscheidende Gruppenspiel Deutschland gegen Serbien am 18. Juni bereits um 13:30 Uhr angepfiffen. „Dürfen Arbeitnehmer die Arbeit unterbrechen oder früher nach Hause gehen, um Neuer & Co. die Daumen zu drücken?“ Diese und ähnliche Fragen, die die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen derzeit erreichen, zeigen, „dass in einigen Betrieben noch Unsicherheit herrscht, wie sie mit dem Thema umgehen sollen“, sagt IHK-Geschäftsführer Dr. Jochen Grütters."Grundsätzlich muss in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gearbeitet werden. Die Regeln des Arbeitsvertrags gelten selbstverständlich auch während der WM", so Grütters. Schließlich sind viele Unternehmen auf einen reibungslosen Betriebsablauf angewiesen. Arbeitnehmer haben natürlich die Möglichkeit Urlaub zu nehmen, allerdings nur dann, wenn keine dringenden betrieblichen oder sozialen Belange entgegenstehen. "Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sonst zu Engpässen in der Produktion kommen würde oder wenn andere Arbeitnehmer bei der Urlaubsgewährung vorrangig zu berücksichtigen sind, weil sie z.B. etwa ein krankes Familienmitglied zu betreuen haben", so Grütters.
Die Erfahrung vergangener Sportevents zeige jedoch, dass es in der Praxis kaum zu ernsthaften Problemen kommt. "Viele Betriebe kommen ihren Arbeitnehmern entgegen, indem sie etwa erlauben bei Spielübertragungen, das Radio anzuschalten, solange kein Kundenkontakt gegeben ist und die Arbeit auch so erledigt wird", berichtet Grütters. Dies sei aber in jedem Fall rechtzeitig vorher abzuklären und nicht erst beim Anpfiff. Ansonsten riskiert der Arbeitnehmer womöglich eine gelbe oder rote Karte, sprich: "eine Abmahnung oder gar schlimmeres".
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: IHK Nord Westfalen.

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