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VCD Verkehrsclub Deutschland e.V., Landesverband Hamburg

Fahrradhäuser?

30.09.2010 / 11:31. Der Verkehrsclub Deutschland LV Nord (VCD), hatte im Jahre 2008 vergeblich versucht, die Fahrradabstellsituation in Winterhude dadurch zu verbessern, dass wir ein weiteres Fahrradhäuschen am Schinkelplatz aufstellen wollten. Alles war so weit geklärt: Die zukünftigen Nutzer der Stellplätze waren gefunden, der Wegewart hatte im Rahmen einer Ortsbegehung einen Standort auf öffentlichem Grund festgelegt. Der Förderungsantrag in Höhe von €3000.- lag genehmigt vor. Der Eigentümer des Hauses, vor dem das Fahrradhaus aufgestellt werden sollte, hatte schriftlich zugestimmt. Die Vorfinanzierung durch den VCD war sichergestellt. Ein neues Fahrradhäuschen kostet ca. 5000 Euro.


Die Genehmigung durch das Bezirksamt wurde jedoch mit der Begründung verweigert, dass ein Fahrradhaus auf öffentlichem Grund nicht von einem Verein beantragt werden darf. Dabei ist ein gemeinnütziger Verein unserer Meinung nach viel eher geeignet, Fahrradhäuser zu betreuen als eine Gruppe von 15 Nachbarn, die gemeinsam ein Fahrradhaus beantragen möchten. Wer ist auf Dauer zuständig, wenn der Initiator wegzieht? Wer kümmert sich um Reparaturen? Wer sorgt dafür, dass freiwerdende Plätze wieder vergeben werden. Und wer ist verantwortlich, wenn das Fahrradhaus nicht mehr genutzt wird und entfernt werden muss?

Fragen die sich nicht stellen, wenn ein Verein die Regie für Aufstellung und Verwaltung übernimmt. Wir sind der Meinung, dass die Organisation durch Vereine bei der Genehmigung von Fahrradhäusern berücksichtigt werden muss und fordern Verwaltung und Politik auf, dass die bisher vorhandenen Hürden beseitigt werden und damit für viel mehr Nutzer eine Fahrradabstellmöglichkeit geschaffen werden kann.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: VCD Verkehrsclub Deutschland e.V., Landesverband Hamburg.

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