Um Ihnen künftig einen noch besseren Service anbieten zu können, konzentriern wir uns derzeit auf eine größere Umstrukturierung. Freuen Sie sich auf ein frisches Layout, mehr Nachrichten und mehr Möglichkeiten zum Mitmachen ab 2011!
BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Europäischer Gerichtshof verhandelt über Kohlekraftwerk Lünen
02.06.2010 / 12:41. Am Donnerstag, dem 10. Juni 2010, 9.30 Uhr, verhandelt der Europäische Gerichtshof in Luxembourg das sogenannte Vorabentscheidungsersuchen in Sachen BUND ./. Trianel Kohlekraftwerk Lünen (Rechtssache C-115/09). Hintergrund des Verfahrens ist die Klage des BUND NRW gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte Genehmigung für das Trianel-Kohlekraftwerk im Lüner Stummhafen.Das Urteil ist aber auch darüber hinaus von großer Bedeutung. Wird die Rechtsauffassung des BUND bestätigt, muss das Umweltrechtsbehelfsgesetz geändert werden. Dem BUND und anderen stehen dann erweiterte Klagerechte gegen Kohlekraftwerke und andere Großvorhaben zu. Aktuell hätte dies große Auswirkungen auf die laufenden Klagen des BUND gegen die immissionschutzrechtlichen Genehmigungen für die Kohlekraftwerke in Lünen, Herne und Datteln. Aber auch im Hinblick auf das laufende Genehmigungsverfahren für das geplante Trianel-Kohlekraftwerk in Krefeld würden sich dem BUND erweiterte Klagerechte eröffnen. Letztendlich ist das Verfahren auch von europaweiter Bedeutung. So haben sich z.B. die Regierungen von Italien und Griechenland mit Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht.
Die Hintergründe und möglichen Konsequenzen aus dem Verfahren haben wir in dem Hintergrundpapier "EuGH entscheidet zu Kohlekraftwerk Lünen" zusammengefasst. Dieses sowie alle weiteren Infos zum Kohlekraftwerk Lünen finden Sie unter www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kra ftwerksplanungen_nrw/luenen_trianel
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V..

Kommentare zu diesem Artikel
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Kommentieren >>
Bitte melden Sie sich an, um Kommentare zu schreiben!