Um Ihnen künftig einen noch besseren Service anbieten zu können, konzentriern wir uns derzeit auf eine größere Umstrukturierung. Freuen Sie sich auf ein frisches Layout, mehr Nachrichten und mehr Möglichkeiten zum Mitmachen ab 2011!
Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen
Europäischer Gerichtshof holt Kirche auf den Boden der weltlichen Tatsachen zurück
23.09.2010 / 13:36. "Wir freuen uns, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die katholische Kirche auf den Boden der weltlichen Tatsachen zurückholt", erklärt der Vorsitzende der NRW-Grünen, Sven Lehmann, zum heutigen Urteil des EGMR. Das Gericht hat die Kündigung eines Organisten durch eine katholische Kirchengemeinde in Essen wegen Ehebruchs als unrechtmäßig bezeichnet. Der Mann war eine außereheliche Beziehung eingegangen, nachdem er sich von seiner Frau getrennt hatte."Die Privatsphäre geht den Arbeitgeber nichts an. Das gilt auch für die Kirche. Zwar dürfen die Kirchen als Arbeitgeber aufgrund des in Deutschland geltenden Kirchenrechts eigene Regeln z. B. für Kündigungen festlegen. Trotzdem: Wer ernsthaft glaubt, dass Menschen auch nach einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben führen, lebt Jahrzehnte hinter der Zeit. Eine Kirche, die den Anspruch hat, modern zu sein, muss die Regelung ihrer Arbeitswelt den gesellschaftlichen Realitäten anpassen. Es ist gut, dass der Europäische Gerichtshof als Hüter der Menschenrechte das hohe Gut der Privatsphäre schützt. Es darf in Deutschland keinen parallelen Rechtsraum geben, der den Bürger- und Menschenrechten widerspricht."
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen.

Kommentare zu diesem Artikel
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Kommentieren >>
Bitte melden Sie sich an, um Kommentare zu schreiben!