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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Erster Bericht an den Stabilitätsrat

15.09.2010 / 15:20. Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland hat heute den „Bericht über die aktuelle Haushaltslage und die Mittelfristige Finanzplanung“ für das Berichtsjahr 2010 an den Stabilitätsrat übersandt. Der Bericht wurde erstmalig erstellt und gestern im Kabinett vorgestellt. Er bildet die Haushaltslage des Freistaates Sachsen in den Jahren 2008 bis 2014 ab.


Gemäß § 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz sind Bund und Länder verpflichtet, dem Stabilitätsrat jährlich einen Bericht vorzulegen, der die Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten soll.

Der Stabilitätsrat berät jährlich auf seiner Sitzung im Oktober auf der Grundlage dieser Berichte über die Haushaltslage des Bundes und jedes einzelnen Landes. Dabei prüft er anhand der gewonnenen Informationen, ob es Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage beim Bund oder einem Land gibt.

Finanzminister Unland: „Die Auswertung der ausgewählten Kennziffern zur Haushaltslage und der Mittelfristprojektion hat für Sachsen wie erwartet keine negative Auffälligkeit ergeben. Dies ist das Ergebnis unserer bisherigen Finanzpolitik. Aufgrund des absehbaren Einnahmenrückganges in den kommenden Jahren müssen wir aber an dem eingeschlagenen Kurs festhalten und weiterhin die Ausgaben den Einnahmen anpassen.“

Der Stabilitätsrat hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 28. April 2010 die Kennziffern bestimmt, anhand deren Entwicklung Bund und Länder ihre Haushaltslage darzustellen haben. Danach ist in den Berichten die Entwicklung des Finanzierungssaldos (= Bereinigte Einnahmen abzüglich Bereinigte Ausgaben), der Kreditfinanzierungsquote (= Relation von Nettokreditaufnahme und Ausgaben), der Zins-Steuer-Quote (= Relation von Zinsausgaben und erweiterten Steuereinnahmen) und des Schuldenstandes je Einwohner für die aktuelle Haushaltslage und den Finanzplanungszeitraum abzubilden.

Mit der im Bericht enthaltenen landeseigenen Mittelfristprojektion der Einnahmen und Ausgaben wird das maximal mögliche jahresdurchschnittliche Ausgabenwachstum ermittelt, das bei den aktuellen Einnahmenerwartungen die Einhaltung der neuen Schuldenregel nach Artikel 109 Grundgesetz im Jahr 2020 gewährleistet. Die neue Schuldenregel verlangt, dass die Länder ab 2020 in Zeiten der konjunkturellen Normallage ihre Haushalte ohne die Aufnahme von Krediten ausgleichen. Finanzminister Unland: „Die landeseigene Projektion hat auf der Basis des Haushalts-Soll 2010 ergeben, dass wir unsere Ausgaben bis zum Jahr 2020 im Durchschnitt um 1,1 nominal Prozent pro Jahr zurückführen müssen, um auch nach Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahr 2019 auf eine Neuverschuldung verzichten zu können und handlungsfähig zu bleiben.“

Die Errichtung des Stabilitätsrates ist einer der wesentlichen Bestandteile der Föderalismusreform II, die der Deutsche Bundestag am 29. Mai 2009 und der Bundesrat am 12. Juni 2009 beschlossen haben. Gemäß Artikel 109a Grundgesetz ist die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Der Stabilitätsrat tagt in der Regel im Mai und im Oktober eines Jahres. Mitglieder sind der Bundesminister der Finanzen, der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie sowie die für die Finanzen zuständigen Ministerinnen/Minister der Länder.

Der Bericht ist unter www.finanzen.sachsen.de im Internet abrufbar.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen.

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