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FDP Nordrhein-Westfalen

Erneuter Verstoß Schneiders gegen Fairnessregeln – Kraft muss den DGB-Vorsitzenden aus dem Wahlkampfteam nehmen!

22.04.2010 / 14:54. Zum dritten Mal ist heute ein schwerwiegender Verstoß von Krafts Mitglied im Wahlkampfteam, Schneider, gegen die von ihm selbst verkündeten Fairnessregeln im Wahlkampf öffentlich geworden. Nach Presseberichten ist Schneider vorgestern, am 20.4.2010, in Aachen als DGB-Chef vor streikenden Gewerkschaftsmitgliedern aufgetreten und hat sich dort zu

gewerkschaftsinternen Vorgängen öffentlich geäußert.

Zur Erinnerung: Schneider hatte anlässlich seiner Berufung ins Wahlkampfteam versprochen, seine Tätigkeit als – der Neutralität verpflichteter – DGB-Vorsitzender für die Zeit des Wahlkampfs ruhen zu lassen. Hiergegen hat er jetzt erneut verstoßen. Schneider ist offensichtlich nicht bereit, die beiden Aufgaben sauber zu trennen.

Wir fordern Kraft auf, diesem unfairen Verhalten nicht mehr länger tatenlos zuzusehen und Schneider von seiner Wahlkampfaufgabe zu entbinden. Wer die wichtige Funktion des DGB-Vorsitzes in NRW systematisch als
Wahlkampfplattform nutzt, der schadet den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der beschädigt das Ansehen der Einheitsgewerkschaft in Deutschland.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: FDP Nordrhein-Westfalen.

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