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Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg - Innere Mission und Hilfswerk - e.V.

Einstweilige Verfügung gegen Ausschlussabstimmung über Treberhilfe gGmbH

14.06.2010 / 12:15. Nach Auskunft des Anwaltes der Treberhilfe gGmbH hat diese eine einstweilige Verfügung gegen das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz erwirkt: Danach wird es dem Diakonischen Wer untersagt, auf der anstehenden Mitgliederversammlung über den Ausschluss der Berliner Treberhilfe gGmbH abzustimmen.


Das Diakonische Werk legt dagegen Widerspruch ein. Die Gesellschafterverhältnisse in der Treberhilfe sind unverändert. Die Gesellschafteranteile werden jeweils zu 50 Prozent von Hans Harald Ehlert und dem Verein der Treberhilfe gehalten. Die eingesetzte Treuhandgesellschaft ist an die Weisungen der Gesellschafter gebunden.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg - Innere Mission und Hilfswerk - e.V..

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