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FDP-Fraktion im Hessischen Landtag

Einrichtung der Länderkommission zur Verhütung von Folter

24.09.2010 / 16:24. Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Länder engagieren sich konsequent für einen verbesserten Schutz vor Misshandlungen und Folter in Einrichtungen, in denen Menschen die Freiheit entzogen worden ist.“

Wiesbaden – Die Einrichtung der Länderkommission zur Verhütung von Folter mit Sitz in Wiesbaden wurde heute auf einer feierlichen Veranstaltung von Justizminister Jörg-Uwe Hahn begrüßt. „Neben einer Kommission auf Bundesebene, die beispielsweise für Einrichtungen der Bundespolizei und der Bundeswehr zuständig ist, haben nun auch die Länder die zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten, geschlossene Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser, Polizeidienststellen, freiheitsentziehende Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Alten- und Pflegeheime durch eine unabhängige Kommission aufzusuchen. Ziel ist der Schutz vor rechtsstaatswidriger Behandlung von Menschen, denen die Freiheit aus unterschiedlichen Gründen entzogen worden ist.“


Die Einrichtung der Länderkommission erfolge in Umsetzung einer internationalen Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, so Minister Hahn weiter. „Die Bundesrepublik Deutschland hat das Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das die Einrichtungen solcher Kommissionen vorsieht, am 20. September 2006 unterzeichnet. Es trat nach der erforderlichen Ratifikation durch ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrats für die Bundesrepublik Deutschland am 3. Januar 2009 in Kraft. Sodann haben alle Bundesländer gemeinsam einen Staatsvertrag zur Einrichtung der Länderkommission geschlossen und ratifiziert, der am 1. September 2010 in Kraft getreten ist.“, zeigte der Minister das aufwendige Verfahren auf.

Die wesentlichen Eckpunkte des Staatsvertrages sind: Einrichtung einer einheitlichen unabhängigen Länderkommission zur Verhütung von Folter, bestehend aus vier ehrenamtlichen Mitgliedern. Benennung der Aufgaben und Befugnisse der Kommission (Besuchsrechte, Auskunftsrechte etc.), die sich in erster Linie aus den internationalen Vereinbarungen selbst ergeben. Die Kommission sucht Einrichtungen auf, macht gegebenenfalls auf Missstände aufmerksam und legt Empfehlungen für Verbesserungen vor. Sie erstellt gemeinsam mit der Bundesstelle einen Jahresbericht, der den Regierungen und Parlamenten in Bund und Ländern vorgelegt wird.

Der Kommission steht ein Sekretariat zur Verfügung, das bei der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) mit Sitz in Wiesbaden angesiedelt ist. Sitz der Kommission ist Wiesbaden. Die Länderkommission wird von den Ländern finanziert, die Kosten verteilen sich nach dem Königsteiner Schlüssel.

Minister Hahn wertete es als große Chance für das Land Hessen, dass sowohl die Bundesstelle, als auch die Länderkommission zur Verhütung von Folter in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden angesiedelt seien. Es sei ebenfalls klug gewesen, nicht einzelne Kommissionen in jedem Bundesland zu gründen, sondern eine Länderkommission zu schaffen, die eng mit der Bundesstelle sowie mit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden zusammenarbeite. „Hier ist ein inhaltlich und wirtschaftlich sinnvolles Paket geschnürt worden“, so Minister
Hahn.

Der Minister dankte Bund und Ländern ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit bei der Einrichtung der Kommission. Er begrüßte ferner ihre hochkarätige Besetzung. Sie besteht aus: Prof. Dr. Hansjörg Geiger (Vorsitzender), geb. 1942, war von 1972 bis 1990 zunächst in der bayerischen Justiz (u.a. als Staatsanwalt und Richter) und der öffentlichen Verwaltung tätig. 1990 wurde er Direktor beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.
1995 erfolgte die Ernennung zum Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, 1996 zum Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes. In der Zeit von Oktober 1998 bis November 2005 war er Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz. Seit Dezember 2003 lehrt er an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main Verfassungsrecht, Europäisches Recht sowie Internationales Recht.

Albrecht Rieß, geb. 1950, ist Vorsitzender des Zweiten Strafsenats beim OLG Stuttgart. Nach verschiedenen Stationen bei der Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie einer mehrjährigen Verwendung beim Justizministerium Baden-Württemberg war er 1993 bis 1998 Direktor des Amtsgerichts Reutlingen. Anschließend erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am OLG Stuttgart. Seit Mai 2003 leitet er den Zweiten Strafsenat, der unter anderem für Rechtsmittel, Haftprüfungen, Klageerzwingungsverfahren und Beschwerden betreffend die Vollstreckung von Unterbringungen in Psychiatrischen Krankenhäusern zuständig ist.

Elsava Schöner, geb. 1943, ist Diplom-Psychologin und leitete nach mehrjähriger (1975 bis 1991) Tätigkeit als Anstaltspsychologin und Abteilungsleiterin in der JVA Nürnberg seit April 1991 als erste bayerische Anstaltsleiterin die einzige sozialtherapeutische Justizvollzugsanstalt Bayerns in Erlangen. Seit 1988 war sie zudem als Fachberaterin in psychologischen Angelegenheiten des Justizvollzugs für das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestellt.

Prof. Dr. Dieter Rössner, geb. 1945, ist seit Oktober 1997 Professor am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Philipps-Universität Marburg. Dem voraus ging zunächst eine fast 10-jährige praktische Tätigkeit in der baden-württembergischen Justiz als Richter, Staatsanwalt und Referent in der Strafvollzugsabteilung des Justizministeriums. Zwischen 1983 und 1997 lehrte und forschte er an den Universitäten Tübingen, Lüneburg, Göttingen und Halle. Seit 2005 ist er Vorsitzender des Landespräventionsrates beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

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