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Verband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder Brandenburg und Berlin e.V.

Die dritte Säule des Gesundheitswesens mit Ärzten zweiter Klasse?

17.06.2010 / 14:24. „Plötzlich und unerwartet“ ist die Ärzteschwemme der 1980er Jahre verebbt. Jetzt werden für die Niederlassung in freier Praxis aber auch für attraktive Positionen an Krankenhäusern händeringend Bewerber gesucht und mit steigender Tendenz nicht gefunden. Diese Schwierigkeit in der Personalgewinnung gilt in noch stärkerem Maße für die dritte Säule unseres Gesundheitswesens, für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), denn dort sind die zu besetzenden Positionen finanziell eben nicht attraktiv! Eine am Ende des letzten Jahrtausends nicht vorstellbare allgemeine medizinische Unterversorgung wurde vom Bundesminister für Gesundheit beim Deutschen Ärztetag 2010 in Dresden eingeräumt. Diese trifft insbesondere diejenigen Teile der Bevölkerung, deren Zugang zu den Leistungen des Gesundheitswesens aus verschiedenen, insbesondere sozialen, Gründen eingeschränkt ist.


Die angestellten Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst wurden - eingeengt in das Korsett TVöD/TV-L - in den letzten Jahren finanziell immer mehr zurückgelassen und sehen sich anders als zu Zeiten des BAT nunmehr in unangemessen niedrige Lohngruppen sortiert.

Erste Reaktionen öffentlicher Arbeitgeber

Die Gesundheitsministerkonferenz hat dieser Schieflage mit ihrem mit breiter Mehrheit – 13 von 16 Stimmen – gefassten Beschluss vom 20.02.2010 Rechnung getragen, indem sie der Finanzministerkonferenz empfiehlt, auf eine Einbeziehung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst in den TV-Ärzte hinzuwirken.

Was braucht der ÖGD?

Ärzte im ÖGD, in Gesundheitsämtern müssen ihren Kollegen im Krankenhaus oder in der Niederlassung auf Augenhöhe begegnen können – und zwar auf fachlichem Gebiet wie auch in der sozialen Position. Schließlich üben sie ihnen gegenüber im öffentlichen Interesse eine weit reichende Aufsichtsfunktion aus, sind aber auch Partner in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Dazu reicht es nicht, Verwaltungsmediziner zu sein. Für Gesundheitsämter wie Krankenhäuser zählt der Facharztstatus. Nur mit einer – möglichst abgeschlossenen – Weiterbildung je nach Aufgabe als Kinderarzt, Internist, Allgemeinmediziner, Psychiater, Chirurg, Anästhesist, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin etc. plus einer Querschnittsweiterbildung im Gebiet öffentliches Gesundheitswesen und / oder Public Health sind die vielschichtigen, interessanten Aufgaben in der Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sowie dem Infektionsschutz, umweltbezogenen Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz zu bewältigen. Für die Amtsarztfunktionen kommen umfassende betriebswirtschaftliche, rechtliche und managementorientierte Kenntnisse hinzu.

Zur Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben genügt für den öffentlichen Gesundheitsdienst ein Facharztabschluss oft nicht, so müssen verantwortliche Ärzte und Ärztinnen in Gesundheitsämtern bei umweltmedizinischen Problemlagen, Ausbrüchen bedrohlicher Infektionskrankheiten oder katastrophenmedizinischen Herausforderungen über besondere – übrigens auch auf die Persönlichkeit bezogene - Kompetenzen verfügen. Selbstverständlich sind die zugrunde liegenden Kenntnisse laufend zu aktualisieren und fortzuentwickeln.

Mit dem TVÜ-L in Berlin können die Berliner Gesundheitsämter, selbst wenn sie Außeneinstellungsgenehmigungen haben, ihre Arztstellen nicht mehr adäquat besetzen. In der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Abgeordnetenhauses Berlin zur Situation im ÖGD Berlin am 8. Februar dieses Jahres haben wir bereits ausdrücklich auf diese Bedrohung hingewiesen. Erfahrungen auch aus Brandenburg, Schleswig-Holstein und Hessen zeigen, dass vakant gewordene Facharzt-Positionen an Gesundheitsämtern nicht oder nicht adäquat nachbesetzt werden können. Es handelt sich um ein bundesweit bestehendes Problem.

Finanzielle Auswirkungen

Die Vergütung muss sich den Aufgaben anpassen – sonst folgt in unmittelbarer Zukunft dem Ausbluten des ÖGD die Agonie. Nach dem ersten Abschluss eines Spartentarifvertrages 2005 für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern folgte bis jetzt eine lange Liste arztspezifischer Tarifverträge, die der Marburger Bund für die Universitätskliniken, Landeskliniken, privaten Kliniken und letztendlich im März 2010 mit dem MDK abgeschlossen hat. Im Juni 2010 hat der Marburger Bund einem Tarifvertragsentwurf für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern zugestimmt.
Mit Abschluss eines Tarifvertrages für die Ärzte des MDK ist die Sonderstellung von Ärzten außerhalb der Krankenhäuser gefallen. Mit diesem Abschluss eines Tarifvertrages für Ärzte im MDK ist der ÖGD unter den gegebenen Tarifbedingungen endgültig „angezählt“ und in keiner Richtung mehr konkurrenzfähig.

Was bedeutet das konkret für Ärzte / Ärztinnen im ÖGD?

1. Ein Nichtfacharzt erhält im ÖGD monatlich etwa 400 € - 1000 € brutto weniger Gehalt als ein Nichtfacharzt im kommunalen Krankenhaus bei vergleichbaren Berufserfahrungen. Im MDK kann der Unterschied bis zu 1400 € monatlich gegenüber dem ÖGD betragen.

2. Legt der Arzt am Krankenhaus nach ca. sechs Jahren seine Facharztprüfung ab und wird als solcher eingesetzt, steigt sein Gehalt nach TV-Ärzte sofort, nach 10 Jahren weiter. Wechselt der frisch geprüfte Facharzt in ein Gesundheitsamt, verliert er gegenüber seinem letzten Verdienst als Assistenzarzt je nach Einstufung monatlich zwischen 300 und über
900 €, verglichen mit seinem Verbleib als Facharzt an der Klinik beträgt der monatliche Verlust zwischen 800 und 1400 €.

Dieselben enormen Verdienstunterschiede bestehen für Nichtfachärzte wie auch Fachärzte zwischen ÖGD und dem MDK. Hinsichtlich der Leitungsfunktion Amtsarzt / Amtsärztin mit Ergebnisverantwortung entsprechend §5 Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG), die dem Klinik-Chefarzt entspricht, ist der monatliche Unterschied noch größer.

Durch die vollzogenen Tarifabschlüsse außerhalb des ÖGD und die Nicht-Anpassung für den ÖGD sind die ärztlichen Mitarbeiter/innen des ÖGD zu „Ärzten zweiter Klasse“ degradiert worden. Das Ergebnis bei den ÖGD-Ärztinnen und –Ärzten ist Verärgerung und Erschöpfung – zunehmend quittieren erfahrene Fachärzte / Fachärztinnen des ÖGD den Dienst und wechseln den Arbeitgeber - die freien Stellen können nicht adäquat nachbesetzt werden – bereits jetzt können in Berlin die ÖGD-Aufgaben nicht mehr gesetzeskonform erfüllt werden.

Die Profession Arzt/Ärztin ist nicht teilbar – die rasche Anpassung der Vergütung ärztlichen Personals im ÖGD an diejenige von Kollegen im Krankenhaus und beim MDK ist ohne Alternative. Ohne eine sofortige Angleichung der Gehälter blutet der ÖGD aus und kann seine bevölkerungsmedizinischen, äußerst verantwortungsvollen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen.

Der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ist diese Situation bekannt, und sie hat sich mit Schreiben vom 12. Februar 2010 bereits an den Finanzsenator gewandt. Dieser prüft zur Zeit, den TV-Ärzte für Berlin zu übernehmen. Dies ist alternativlos!

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Verband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes der Länder Brandenburg und Berlin e.V..

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