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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Diakonie auch in der Verantwortung - Minister Tesch fordert rücksichtsvolle und faire Diskussion

14.09.2010 / 14:00. Bildungsminister Henry Tesch hat die angekündigte Protestaktion der Diakonie gegen die neue Kostensatzverordnung für Privatschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zum Anlass genommen, eine faire, rücksichtsvolle und sachliche Diskussion von den Akteuren einzufordern.

"Es geht um Kinder und Eltern, die unserer ganz besonderen Fürsorge und Unterstützung bedürfen * von nichts Anderem lassen wir uns leiten, wenn es um die Regelung dieser besonderen Bildungsangebote geht. Dabei können wir aber nicht mit zweierlei Maß messen", so die Reaktion von Bildungsminister Henry Tesch auf die Kritik zu der Kostensatzverordnung für Schulen in privater Trägerschaft mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.


Um eine Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Schulen unter Beibehaltung des vollständigen Angebots zu erreichen - wie es mit dem neuen Schulgesetz beabsichtigt ist - wird die Finanzhilfe für die Privatschulen nunmehr entsprechend der konkreten Schülerzahl ausgereicht. Die orientiert sich an den Standards aller 22 öffentlichen Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit ihren insgesamt 1.300 Schülerinnen und Schüler. Dieser Finanzrahmen, der sich auf rund 16.800 Euro pro Schüler beläuft, gilt nunmehr sowohl für die 22 öffentlichen Schulen als auch für die 10 freien Schulen mit ihren 650 Schülerinnen und Schülern. Es bleibt dabei, dass ausgehend davon die Personalausgaben für einen Schülerplatz für die privaten Schulen für Kinder mit Beeinträchtigungen weiterhin zu 100 Prozent vom Land übernommen werden. Weitere Finanzmittel kommen wie bisher als Sachkosten der Schulträger hinzu.

Minister Tesch: "Die Diakonie stellt mit ihren Forderungen indirekt die professionelle und ambitionierte Arbeit aller anderen öffentlichen und privaten Schulen in Frage, die den Kindern mit Behinderungen die Aufmerksamkeit und Förderung zukommen lassen, die ihnen gebührt."

Während das Land, das auch einen bundesweiten Vergleich der Kostensätze nicht zu scheuen braucht, um höchste Transparenz und Nachvollziehbarkeit bemüht ist, vermisst Minister Tesch dies bei der Diakonie. "Hier muss - bei allem Respekt vor der Arbeit - schon die Frage erlaubt sein, warum die diakonischen Einrichtungen mehr Geld benötigen als vergleichbare öffentliche Schulen in unserem Land. Wer mehr fordert, muss auch detailliert sagen können, wofür. Auf diese Informationen haben auch die Eltern der Kinder ein Recht, ich sehe eher mit Bedenken, dass sie nur unzureichend informiert und damit verunsichert werden."

Minister Tesch wird deshalb am Mittwoch das Gespräch mit besorgten Eltern suchen, um ihre Sorgen und Bedenken aufzunehmen.

Der Minister regte im Interesse einer sachlichen Diskussion und einer einvernehmlichen Handhabe an, den Landesrechnungshof damit zu beauftragen, die Verwendung staatlicher Zuweisungen sowohl in öffentlichen als auch privaten Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung zu überprüfen, um daraus konkrete Schlüsse für die Gewährung der Rechtsansprüche der Schülerinnen und Schüler erarbeiten zu können.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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