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Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg - Innere Mission und Hilfswerk - e.V.

Diakonie-Mitgliederversammlung darf über Ausschluss der Treberhilfe abstimmen

17.06.2010 / 11:18. Das Berliner Landgericht hat heute in einer mündlichen Verhandlung die einstweilige Verfügung zugunsten der Treberhilfe gGmbH vom 14. Juni 2010 gegenüber dem Diakonischen Werk Berlin Brandenburg-schlesische Oberlausitz aufgehoben. Die Treberhilfe wollte mit der einstweiligen Verfügung verhindern, dass die Mitglieder des Diakonischen Werkes über den Ausschluss der Treberhilfe auf der heutigen Mitgliederversammlung abstimmen.


Die Mitglieder können nun planmäßig über den Ausschluss abstimmen. Die Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes ist nicht öffentlich.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg - Innere Mission und Hilfswerk - e.V..

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