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Denkmalschutz: Kolb fürchtet um Erhalt des baukulturellen Erbes im Saarland
24.09.2010 / 14:53. Die für den Denkmalschutz im Saarland zuständige SPD-Landtagsabgeordnete, Gisela Kolb, fürchtet um den Erhalt des baukulturellen Erbes im Saarland. „Die alte CDU-Novellierung aus dem Jahr 2004 hatte bereits keine hochwertige Denkmalpflege mehr zu gelassen. Unter dem Deckmantel der ‚Deregulierung’ hatten die Christdemokraten unnötigerweise die Denkmalpflege im Land zentralisiert – die unteren Denkmalschutzbehörden und das Landeskonservatoramt aufgelöst. Mit dieser Zentralisierung und der neuen Behörde hat der Denkmalschutz seine Unabhängigkeit verloren.Die SPD erwartet nun von der Jamaika-Koalition in der nun anstehenden Novellierung des Gesetzes, auf die Experten und Fachkreise in unserem Land zu hören und nicht über sie hinweg zu gehen. Ich erwarte, dass in den nun anstehenden Beratungen sinnvolle Änderungen im Sinne des Denkmalschutzes von der Landesregierung aufgegriffen werden.“
Kolb bezeichnet die Gesetzesvorlage als Nagelprobe für die Koalition. „Es geht darum, inwiefern die Landesregierung bereit ist, auf die Experten einzugehen und inwieweit der vom Ministerrat beschlossene Entwurf hinsichtlich der Änderungsvorschläge von Seiten des Runden Tisches überarbeitet wird. Es wird sich auch zeigen, inwieweit die Landesregierung nur das hohe Lied vom Ehrenamt singt oder gar ehrenamtliche Tätigkeit als Störfaktor empfindet und diese nicht berücksichtigt. Die ehrenamtliche Tätigkeit auf diesem Gebiet muss gestärkt und insofern die Rechte des Landesdenkmalrats ausgebaut werden – weg vom reinen Anhörungsrecht hin zu einem tatsächlichen Mitwirkungsrecht. Diese wäre eine Möglichkeit, die Abkehr vom Vier-Augen-Prinzip aus der Vergangenheit wieder rückgängig zu machen. Dies führe zu mehr transparenten Entscheidungen. Wenn allerdings die Strukturen in der Denkmalpflege so verbleiben wie sie jetzt sind, könne der Landesdenkmalpfleger weiterhin einsame Entscheidungen treffen. Einsame Entscheidungen haben aber immer den Geruch der Willkür, dagegen muss der Denkmalschutz vielmehr gestärkt werden.
Neben der Forderung, Strukturen im Bereich der Denkmalpflege zu überarbeiten, fordert die SPD eine Abkehr vom Prinzip des wirtschaftlichen Wertes im Denkmalschutz. „Es kann nicht sein, dass nach Artikel 7 des aktuellen Denkmalschutzgesetzes sogar die Ludwigskirche zum Abriss freigegeben werden könnte, weil diese sich nicht wirtschaftlich rechne. Das aktuelle Denkmalschutzgesetz orientiert sich nicht am Grundgesetz und seinem Gedanken, wonach Eigentum verpflichtet und ein Denkmalschutz im Sinne des öffentlichen und nicht privaten Interesses gefördert werden müsse.“
„Wenn der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung durch die Jamaika-Koalition verabschiedet wird, dann war der sinnvolle Runde Tisch lediglich eine Alibi-Veranstaltung – und das geht mit der Landesregierung nach hause“, so Kolb.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: SPD-Landtagsfraktion Saarland.

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