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GAL-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
"Da läuft nichts länger!"
30.09.2010 / 17:10. Die Bürgerschaft debattiert heute über die Atomgesetznovelle der Bundesregierung und darüber, dass der Bundesrat bei dieser Entscheidung übergangen wird. Auch die GAL-Bürgerschaftsfraktion hält eine Beteiligung der Länder in dieser Frage für notwendig.Jens Kerstan, der Vorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion, sagt dazu: "Ohne jede Scham verteilt die Bundesregierung Milliardengeschenke an ihre Freunde von der Atom-Lobby - und sichert ihre Zusagen auch noch in dubiosen Nebenverträgen rechtlich ab. Ich finde dieses Vorgehen empörend. Rund 100.000 Menschen sind am 18. September in Berlin gegen die unverantwortliche Atompolitik auf die Straße gegangen und haben klar bekundet: ,Da läuft nichts länger!'. Das war ein kraftvoller Beweis dafür, dass eine große Mehrheit längere AKW-Laufzeiten nicht will. Wir Grüne lehnen jede Laufzeitverlängerung ab. Und wir pochen weiter darauf, dass bei dieser Frage der Bundesrat beteiligt wird. Wenn das Thema dort zur Abstimmung kommt, wird Hamburg seine Zustimmung verweigern. Darüber hinaus sind wir uns mit der CDU einig, dass es für Krümmel und Brunsbüttel und zwei baugleiche Reaktoren in Süddeutschland keinerlei Nachschlag geben darf."
Hintergrund Die schwarz-gelbe Bunde
sregierung wird morgen eine Atomgesetznovelle dem Bundestag zur ersten Lesung vorlegen. Am 29. Oktober soll sie in zweiter und dritter Lesung von der Koalitionsmehrheit im Bundestag verabschiedet werden. Dem Bundesrat soll das Gesetz am 26. November zur Kenntnis gegeben werden. Eine Zustimmung der Länderkammer will die Regierung umgehen - obwohl die Aufsicht über die Atomanlagen Ländersache ist. Die Opposition hält diesen Weg für verfassungsrechtlich bedenklich. Mehrere Länder haben eine Verfassungsklage angekündigt.
Kern der Gesetzesnovelle ist die Verlängerung von Laufzeiten sämtlicher deutscher Atomkraftwerke. So sollen den ab 1980 gebauten Anlagen (u. a. Krümmel, Brokdorf) zusätzliche Strommengen zugestanden werden, die 14 Jahren Vollauslastung entsprechen. Bei den älteren Anlagen (u. a. Brunsbüttel) sind es analog acht Jahre. Die Laufzeiten wären daher nicht an ein endgültiges Abschalt-Datum gekoppelt, sondern allein von der jeweiligen Stromproduktion in einem AKW abhängig. Wenn ein Meiler wegen Pannen vom Netz geht, wirkt sich dies nicht auf die zugestandene Restlaufzeit aus.
Seit Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs ist zwischen der Bundesregierung und einigen Bundesländern ein Streit entbrannt, ob der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zustimmen muss oder nicht. Mehrere Länder haben eine Verfassungsklage in Karlsruhe angekündigt, um eine Befassung zu erwirken. Sollte dieser Klage nicht stattgegeben werden, würde das Gesetz planmäßig am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
In einem gemeinsamen Beschluss vom 26. August fordern GAL und CDU, dass Hamburg jede Verlängerung für die Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und alle weiteren baugleichen Anlagen ablehnen wird (Drucksache 19/7074). Nach dem unter Rot-Grün mit den Betreiberkonzernen vereinbarten Ausstiegsplan würden die zugesagten Reststrommengen für das AKW Brunsbüttel noch bis 2013 und für das AKW Krümmel bis zum Jahr 2021 reichen, spätestens dann müssten die Anlagen vom Netz gehen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: GAL-Bürgerschaftsfraktion Hamburg.

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