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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Cottbuser Kitas erhalten rund 121.000 Euro

17.03.2010 / 11:36. Jugendstaatssekretär Burkhard Jungkamp überreicht am Freitag, den 19. März 2010, Fördermittelbescheide der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) über insgesamt rund 121.000 Euro an zwei Kitas in Cottbus.

Die Kita "Nesthäkchen" in Cottbus erhält 65.522,68 Euro. Mit den Fördermitteln sollen die Sanierung der Sanitäranlagen im Krippenbereich der Kita sowie die Bereitstellung von 45 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr finanziert werden. Die Gesamtkosten betragen 72.802,98 Euro.


Die Kita "Sonnenschein" in Cottbus erhält 55.330,29 Euro. Das Vorhaben dient Sanierung der Sanitäranlagen im Krippenbereich der Kindertagesstätte sowie der Bereitstellung von 36 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Die Gesamtkosten betragen rund 61.478,10 Euro.

Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung", mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendstaatssekretär Burkhard Jungkampfreut sich über den weiteren Krippenausbau im Land Brandenburg. "Damit wird nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht, sondern auch eine höhere Qualität der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht. Zudem schafft eine frühere Betreuung die Möglichkeit, Kinder bereits frühzeitig zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen", so Jungkamp.

Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, im Bundesdurchschnitt bis zum Jahre 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung. Davon erhält Brandenburg rund 57 Millionen Euro bis zum Jahr 2013. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch für eine Kindertagesbetreuung erhalten.

Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstättensollen jährlich - aufgeschlüsselt nach der Zahl der Kinder unter drei - den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge der Kita-Träger sind direkt an die Landkreise oder kreisfreien Städte zu richten, die den ganzen Zeitraum von 2008 bis 2013 planen und Prioritätenlisten erstellen sollen. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert werden. Gleichzeitig kann damit zugleich die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Prinzipiell sollen die Träger eine Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent aufbringen. Die Kreise oder Städte können aber z.B. die unterschiedliche Finanzkraft von Trägern bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.

Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 23.000 Kinder besuchen eine Kindertages-stätte oder eine Tagespflege. Das sind rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

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