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CDU und FDP wollen gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern
30.09.2010 / 15:29. Nach geltendem Recht haben ledige Väter nach einer Trennung keinen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht, wenn es die Kindesmutter nicht will. Dies wollen CDU und FDP nun ändern. Einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Landtag heute zugestimmt. "Väter sind für die Entwicklung ihrer Kinder ebenso wichtig wie Mütter. Kinder, die ohne einen ihrer Elternteile aufwachsen, können dadurch schwere seelische Schäden erleiden. Wir fordern deshalb gemeinsame Verantwortlichkeit und die Sorgepflicht für beide Elternteile", sagte CDU-Landtagsabgeordneter Oliver Wehner im Landtag.In dem Antrag wird die Staatsregierung gebeten, sich auf Bundesebene für ein gemeinsames Sorgerecht unverheirateter und getrennt lebender Eltern einzusetzen. Ein Widerspruchsrecht der Mutter soll es nur geben, wenn die gemeinsame Sorge nicht dem Kindeswohl entspricht.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: CDU-Landtagsfraktion Sachsen.

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