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Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Bundesweite Fachtagung der Mutter-Kind-Einrichtungen im Strafvollzug in der Jugendanstalt Neustrelitz

28.09.2010 / 12:41. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mutter-Kind-Einrichtungen des deutschen Strafvollzugs treffen sich zum diesjährigen Erfahrungsaustausch in der Jugendanstalt Neustrelitz. Die Jugendanstalt Neustrelitz hat als Veranstalter Vertreterinnen und Vertreter der Länder aus Hamburg, Hessen, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern vom 28. bis 30. September zu Gast. Die Fachtagung wird geprägt von Vorträgen, Workshops und Aussprachen.


Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Ich begrüße es sehr, dass wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Bundesrepublik zu der diesjährigen Fachtagung und dem Erfahrungsaustausch zu den Mutter-Kind-Einrichtungen im Strafvollzug in der Jugendanstalt Neustrelitz begrüßen dürfen."

"Die Mutter-Kind-Station in der Jugendanstalt Neustrelitz," so die Ministerin weiter, "wurde durch mich 2008 eröffnet und bietet zwei jungen Müttern mit bis zu jeweils zwei Kindern Platz. Die besondere Organisationsform der Mutter-Kind-Station in der Jugendanstalt Neustrelitz ist bundesweit einmalig: Sozialarbeiterinnen von zwei freien Trägern (AWO und DRK) begleiten die jungen Frauen mit den Kindern in ihrem Haftalltag und sichern nicht nur das Wohlergehen der Kinder, sondern unterstützen die Mütter bei der Bewältigung der ersten Lebensjahre ihrer Kinder - auf eine Art, wie sie es häufig selbst nicht erlebt haben."

"Die Mutter-Kind-Einrichtung verhindert eine Trennung von Mutter und Kind während der Haft und kann so Störungen in der Entwicklung des Kindes entgegenwirken. Die seelische Gesundheit eines Kindes ist in den ersten Jahren insbesondere von einer intakten Mutter-Kind-Beziehung geprägt," ergänzt Ministerin Kuder.

Eine gemeinsame Unterbringung von Müttern mit Kindern in der Jugendanstalt ist auf Ausnahmesituationen beschränkt. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Mutter zur Betreuung des Kindes während und nach der Haft in der Lage ist. Zudem dürfen andere geeignete Unterbringungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen und es muss sich um eine relativ kurze Haftzeit der Mutter handeln.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Eine Haftanstalt ist auf Dauer natürlich kein geeigneter Lebensort für ein Kind. Eine gemeinsame Unterbringung scheidet daher aus, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vor Ablauf der Haft der Mutter vollendet. Ältere Kinder nehmen zunehmend ihre genauen Lebensumstände wahr!"

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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