Um Ihnen künftig einen noch besseren Service anbieten zu können, konzentriern wir uns derzeit auf eine größere Umstrukturierung. Freuen Sie sich auf ein frisches Layout, mehr Nachrichten und mehr Möglichkeiten zum Mitmachen ab 2011!

Minister für Bundesangelegenheiten und Kultur des Saarlandes

"Bundesverfassungsgericht klärt verfassungsrechtliche Grundlagen der Finanzkontrolle"

24.09.2010 / 16:36. Die saarländische Landesregierung hat in einem Normenkrontrollverfahren gegen § 6a Zukunftsinvestitionsgesetz im Geleitzug mit fünf weiteren Ländern einen Teilerfolg von grundsätzlicher Bedeutung vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Der Normenkontrollantrag wendete sich gegen örtliche Prüfungs-, Erhebungs- und Kontrollbefugnisse oberster Bundesbehörden und Erhebungsrechte des Bundesrechnungshofes bei den Ländern und Gemeinden, die § 6a ZuInvG im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Rahmen des „Konjunkturpaketes II“ in verfassungswidriger Weise vorsieht. Das Zukunftsinvestitionsgesetz ist ein Kernstück des Maßnahmenpaketes, das die Bundesregierung als zweite Stufe konjunktureller Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise im Februar 2009 auf den Weg gebracht hat.


Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute bekannt gegeben (2 BvF 1/09), dass die Bestimmungen des § 6a Satz 1 und 4 ZuInvG aufgrund fehlender Bundeskompetenz mit der Verfassung teilweise unvereinbar und nichtig sind. Nach diesen Regelungen sollte es dem Bund gestattet sein, im Zusammenhang mit den Mitteln aus dem Konjunkturpakt II bei Ländern und Kommunen Bücher, Belege und sonstige Unterlagen einzusehen sowie örtliche Erhebungen durchzuführen. Örtliche Erhebungen des Bundesrechnungshofes fanden im Saarland in den Kommunen Eppelborn und Ensdorf statt und waren für September bei der Landeshauptstadt Saarbrücken angekündigt. Dies wird im Zuge des Konjunkturpaketes II für den Bundesrechnungshof nun nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Rückforderungs- oder Haftungsansprüche des Bundes bestehen könnten.

Minister Rauber zeigte sich sehr zufrieden und wertete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als wichtigen Erfolg: „Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung zu Finanzhilfen des Bundes an die Länder die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Finanzkontrolle geklärt und Versuche des Bundesrechnungshofes, vor Ort und auch bei Kommunen aktiv und kontrollierend Informationen zu beschaffen, für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung wahrt und schützt insoweit die Eigenständigkeit der Länder und Kommunen und wirkt damit weit über das Zukunftsinvestitionsgesetz hinaus.“ so Rauber in einer ersten Bewertung der Entscheidung.

Die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, des Saarlandes, des Freistaates Bayern und des Freistaates Sachsen sowie der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hatten die Feststellung der Nichtigkeit der Vorschriften des Zukunftsinvestitionsgesetzes beantragt.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Minister für Bundesangelegenheiten und Kultur des Saarlandes.

Bookmark and Share



Die beliebtesten Artikel des Tages



Kommentare zu diesem Artikel

Schreiben Sie den ersten Kommentar!