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Hessisches Ministerium der Finanzen
Bundesrat ruft beim Thema Verbriefung von Kreditforderungen Vermittlungsausschuss an
24.09.2010 / 13:20. Finanzminister Dr. Schäfer und Wirtschaftsminister Posch: „Erfolg für hessische Initiative ist ein Erfolg für den Finanzplatz Frankfurt“Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung geplanten neuen, über die EU-Standards hinausgehenden Regeln für die Verbriefung von Krediten vorerst gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit folgt die Länderkammer einem Antrag des Landes Hessen. Die Landesregierung hatte sich gegen einen deutschen Sonderweg bei der Regulierung des Verbriefungsmarktes ausgesprochen. Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Wirtschaftsminister Dieter Posch begrüßten die Entscheidung der Länderkammer. „Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist eine gute Nachricht für den Finanzplatz Frankfurt“, sagte Dr. Schäfer. Nach Angaben von Posch ist es zwar wichtig und richtig, für riskante Kreditverbriefungen schärfere Sicherheitsstandards zu verabschieden. Es dürfe jedoch nicht zu eklatanten Abweichungen von den EU-Standards und den internationalen Vorgaben kommen. „Andernfalls wird der Finanzplatz Frankfurt schweren Schaden nehmen“, so Dr. Schäfer und Posch.
Nach den Neuregelungen der EU müssen ab nächstem Jahr 5 Prozent des Nominalwerts der verbrieften Forderungen (sog. Selbstbehalt) in den Büchern der Banken zurückbehalten werden. Dies soll helfen, die Qualität der Produkte zu verbessern und den Wertverfall von Kreditforderungen zu minimieren. Bundesregierung und Bundestag haben nun dafür votiert, die Anforderungen der EU bei der Umsetzung in deutsches Recht zu verschärfen. So soll ab 2013 in Deutschland eine Selbstbehalt-Quote von 10 Prozent gelten. Schäfer und Posch warnen in diesem Zusammenhang eindringlich vor einem deutschen Sonderweg. „Der Finanzplatz Frankfurt steht in scharfer internationaler Konkurrenz. Mehrkosten in Deutschland bergen die Gefahr, dass die Marktteilnehmer auf ausländische Handelsplattformen ausweichen“, gab der Wirtschaftsminister zu bedenken. Finanzminister Schäfer ergänzte: „Die Konditionen müssen so gestaltet sein, dass die Marktteilnehmer nicht durch Abwandern auf andere Märkte die Regulierung im Heimatmarkt unterlaufen können.“ Daher, so Posch und Schäfer, seien Sonder-Aufschläge wie sie Bundestag und Bundesregierung vorsehen, ein Einfallstor für Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Finanzplatzes Frankfurt.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Hessisches Ministerium der Finanzen.

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