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Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bund und Land halten am zweibahnigen Ausbau der B 303 zwischen Marktredwitz-West und Landesgrenze fest

17.05.2010 / 10:28. "Zwischen der Anschlussstelle Marktredwitz-West und der tschechischen Grenze soll die B 303, wie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen vorgesehen, zweibahnig mit vier Fahrstreifen ausgebaut werden", teilten Innenminister Joachim Herrmann und Innenstaatssekretär Gerhard Eck mit. Dies ist Ergebnis eines Gesprächs mit Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, Staatssekretär a.D. Willi Müller und Landrat Dr. Karl Döhler im Bayerischen Innenministerium. "Für die Ortsumgehung Schirnding besteht bereits Baurecht. Deshalb werden wir hier mit dem Bau beginnen, sobald die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stehen. Weiterhin haben wir das Staatliche Bauamt Bayreuth beauftragt, die Planungen für den am höchsten belasteteten Abschnitt von Marktredwitz-West bis zur A 93 voranzutreiben. Anschließend sollen die Planer den Abschnitt von der A 93 bis Schirnding umsetzen", so Eck weiter. Die Landtagsabgeordneten Gudrun Brendel-Fischer und Martin Schöffel begrüßen dieses Vorgehen ausdrücklich.


Das Staatliche Bauamt Bayreuth wird am 19. Mai 2010 die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie, der Machbarkeitsstudie und der ergänzenden Verkehrsuntersuchung für den gesamten Planungsbereich der B 303 von der A 9 über die A 93 und weiter bis Schirnding vorstellen. Im Abschnitt Marktredwitz-West – A 93 – Landesgrenze soll der dabei auch untersuchte dreistreifige Ausbau der B 303 nicht weiter verfolgt werden. Der von Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer bestätigte vierstreifige Ausbau setzt den aus der Tschechischen Republik kommenden Ausbaustandard fort, wo derzeit die weiterführende Straße R 6 von Eger bis Karlsbad vierstreifig ausgebaut wird und der Abschnitt von der Landesgrenze bis Eger bereits für einen vierstreifigen Ausbau vorbereitet ist.

Der Ausbau der B 303 ist von Marktredwitz-West bis zur Landesgrenze im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im sogenannten ''Vordringlichen Bedarf'' eingestuft. Der Abschnitt von der A 9 bis Marktredwitz-West ist im nachrangigen ''Weiteren Bedarf mit Planungsrecht'' enthalten. Wie Innenminister Herrmann bereits im vergangenen Jahr mitteilte, kommen hier abschnittsweise, am Bestand orientierte Ausbaumaßnahmen mit einem einbahnigen Querschnitt in Betracht.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Bayerisches Staatsministerium des Innern.

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