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Landtagsfraktion der CDU Rheinland-Pfalz

Bürger und Unternehmen nicht stärker belasten

30.09.2010 / 12:03. Vor dem Hintergrund der intensiven Verhandlungen zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die medienpolitischen Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Medien in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU Fraktionen die jetzt geplanten Änderungen im Gebührensystem begrüßt. Der Weg, weg von der Gerätegebühr zu einer unabhängigen Haushaltsabgabe bringe für Bürger und Wirtschaft Vorteile. Das System werde einfacher, gerechter und schlanker, betont der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Josef Dötsch. Die Vertreter der CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz würden insbesondere die Interessen des Mittelstands im Auge behalten, so Dötsch.


Die Arbeiten an der Rundfunkfinanzierung bewegten sich nun in der entscheidenden Phase. Es gelte jetzt, die klare Leitlinie der Reform nicht aus den Augen zu verlieren. Der medienpolitische Sprecher unterstützt die von der AG Medien der CDU/CSU Fraktionsvorsitzendenkonferenz jetzt in Frankfurt übereinstimmend für richtig gehaltenen Grundsätze zur Rundfunkfinanzierung:

1. Gebührenstabilität: Bürger und Unternehmen dürfen nicht stärker belastet werden. Zugleich müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aber ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Handlungsauftrag und die Qualität ihrer Programme zu gewährleisten.

2. Einfachheit des Systems: Leitgedanke der Reform der Rundfunkgebühren ist die Idee einer geräteunabhängigen Abgabe (Haushaltsabgabe und Betriebsstättenabgabe). Der Aufwand bei der Erhebung wird dadurch erheblich verringert.

Aus diesen Gründen müssen bestehende Systembrüche im derzeitigen Entwurf des 15. Rundfunkstaatsvertrags noch verändert werden: So ist z.B. die bisher noch vorgesehene Berücksichtigung von Kraftfahrzeugen (eine geräteabhängige Anknüpfung) mit einem hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Da zu erwarten ist, dass das Gebührenaufkommen auf Grund der Vereinfachungen in der Breite steigen wird, kann hierauf verzichtet werden.

3. Mittelstandsfreundlichkeit: Die Belastung von Unternehmen sollen nicht steigen und der Verwaltungsaufwand nicht unverhältnismäßig hoch sein. Es muss z.B. auch für Familienbetriebe weiterhin rentabel bleiben, wenn z.B. kleine Ferienzimmer vermietet werden oder ein Landgasthof betrieben wird.

4. Soziale Gerechtigkeit: Es sollen auch weiterhin die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung für solche Menschen erhalten bleiben, denen es an ausreichenden Mitteln für die Mitfinanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks fehlt.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Landtagsfraktion der CDU Rheinland-Pfalz.

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