Um Ihnen künftig einen noch besseren Service anbieten zu können, konzentriern wir uns derzeit auf eine größere Umstrukturierung. Freuen Sie sich auf ein frisches Layout, mehr Nachrichten und mehr Möglichkeiten zum Mitmachen ab 2011!

Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg

Brandenburg will Vermittlungsausschuss zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz anrufen

14.05.2010 / 12:42. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) will zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) den Vermittlungsausschuss einberufen. Ein entsprechender Antrag wurde heute vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes beim Bundesrat gestellt. Ziel der Einberufung ist es, dass die vorgesehene Degression der Einspeisevergütung für Solarenergie nicht wie von der Bundesregierung vorgesehen auf drei sondern auf fünf Jahre gestreckt wird.


"Ohne den weiteren Ausbau der Solarenergie ist eine ökologische und nachhaltige Energieversorgung nicht machbar, sind die klimapolitischen Zielstellungen nicht zu erreichen. Die derzeitige Entwicklung auf dem Photovoltaikmarkt könnte der Solarenergie zu einem entscheidenden Durchbruch verhelfen. Diese positive Entwicklung würde durch die drastische Absenkung der Förderung aufs Spiel gesetzt und ein ganzer Industriezweig gefährdet", erklärte Tack. Der Zweck des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, den Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend voranzutreiben werde konterkariert.

Brandenburg kann die im Entwurf vorgesehene Degression der Einspeisevergütung in diesem Ausmaß aus umwelt- und energiepolitischen Gründen nicht befürworten. "Für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien sind verlässliche Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit erforderlich", so Tack. Die geplanten Kürzungen im Rahmen der Degression sollten daher moderater und zeitlich gestreckt erfolgen, um so der Branche die Anpassung hin zu einer wirtschaftlichen Produktion zu erleichtern.

Brandenburg steht mit seinem Antrag nicht allein. Weitere Bundesländer sehen Vermittlungsbedarf. So fordern neben Brandenburg Bremen und Rheinland-Pfalz die Absenkungshöhe der Einspeisevergütung für Hausdachanlagen, Freiflächen und Konversionsflächen auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen. Auch die generelle Ausnahme der Ackerflächen von der Förderung durch das EEG soll auf hochwertige landwirtschaftliche Böden begrenzt werden.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg.

Bookmark and Share



Die beliebtesten Artikel des Tages



Kommentare zu diesem Artikel

Schreiben Sie den ersten Kommentar!