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BGH ist mit Urteil zu Software-Patenten auf dem Holzweg
19.05.2010 / 15:56. Mit Bestürzung nimmt die Piratenpartei ein heute veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kenntnis, laut dem Software prinzipiell als patentierbar angesehen wird. Siemens hatte gegen eine Entscheidung des Patentamts geklagt und nun Recht bekommen.»Dieses Urteil ebnet den Weg, um einen Großteil der heute stattfindenden Datenverarbeitung zu monopolisieren«, kritisiert Benjamin Stöcker, Diplom Informatiker und Bundesvorstandsmitglied der Piratenpartei, die Entscheidung. »Zwar wird die Patentierbarkeit von Software eingeschränkt, aber diese Einschränkung ist ein Papiertiger. Das Gericht ist gewillt, Patente zu gewähren, die die Leistungsfähigkeit der Hardware berücksichtigen. Das ist, als würde man Autos schon deswegen patentieren können, weil sie Räder haben.«
»Mathematik und Logik dürfen nicht patentierbar sein. Software ist ein gesellschaftlich extrem wichtiges Werkzeug, das nicht durch Patente monopolisiert werden darf. Wir sind überzeugt, dass durch den freien Austausch von Software-Ideen mehr Innovation und Nutzen für die gesamte Bevölkerung entsteht«, so Christopher Lauer, Bundesvorstandsmitglied der Piratenpartei. »Der Gesetzesgeber muss endlich Klarheit schaffen und ein Verbot von Software-Patenten in Gesetzesform gießen.«
Die Piratenpartei bedauert, daß der BGH die großen Konzerne in ihrem innovationsschädigendem Verhalten unterstützt, während die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) in ihrer Arbeit erheblich gehindert werden. Sie erwartet vom Gesetzgeber, nach Jahrzehnten der Untätigkeit endlich die Weichen für ein neues Patentrecht des 21. Jahrhunderts zu legen. Das Patentrecht sollte Innovationen fördern, realitätsnah sein und alle gleich behandeln. Wohin Softwarepatente führen, kann man in den USA sehen, wo große Software Konzerne kleine, innovative Firmen aus dem Markt drängen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Piratenpartei Deutschland.

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