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Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.

Beweiswert der Software "Filesharing Monitor"

22.06.2010 / 10:37. Jüngst hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. im Rahmen eines Urheberrechtsprozesses darüber entschieden, ob die Software, mit der die IP-Adressen der Urheberrechtsverletzer ermittelt werden, überhaupt beweissicher ist.

Hierzu hatte das AG Frankfurt einen Sachverständigen beauftragt. Dieser kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass mit Hilfe der Software "Filesharing-Monitor" zuverlässig festgestellt werden könne, von welchem hinter einer bestimmten IP-Adresse stehenden Anschlussinhaber eine bestimmte Datei zum Herunterladen angeboten wird. Der Sachverständige hatte überdies lediglich die theoretische Möglichkeit von Fehlerquellen (Verfälschen von IP-Adressen, Produzieren des gleichen Hashwertes) bejaht, dies aber praktisch ausgeschlossen. Daher ist von der Beweissicherheit der durch die Software gewonnenen Ergebnisse im Sinne des § 286 ZPO auszugehen. Lediglich wenn konkrete Tatsachen vorgelegt werden könnten, wäre der durch die Software "Filesharing Monitor" erbrachte Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern.


Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt daher weiterhin vor illegalem Herunterladen (bzw. Wiederzurverfügungstellen) von Musik, Filmen, Software etc. "Wie die Beratungspraxis zeigt, werden zahlreiche Urheberrechtsverletzer abgemahnt und mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert," so Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in ihren Beratungsstellen hierzu eine fundierte Beratung an.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V..

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