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VdK Sozialverband Hessen-Thüringen
Beschäftigungsmodell für schwerstbehinderte Menschen - Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen hat ein Konzept zur besseren Förderung ausgearbeitet
29.04.2010 / 11:26. Ein Beschäftigungsprogramm für schwerbehinderte Menschen forderte der Landesvorsitzende des VdK Hessen-Thüringen Udo Schlitt heute in Frankfurt. „Die Beschäftigungssituation schwerstbehinderter Menschen ist nach wie vor besorgniserregend“, so Schlitt. Wer wegen einer Schwerbehinderung auf Dauer nicht in der Lage ist, die volle Leistungskraft nichtbehinderter Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, hat es schwer auf dem Arbeitsmarkt. Es gibt zwar staatliche Programme und gesetzliche Regelungen, um die Beschäftigung schwerstbehinderter Menschen zu fördern. Leider haben diese aber einen großen Schwachpunkt: Gefördert wird nur für einen befristeten Zeitraum. Und das, obwohl die Minderleistung vielfach über die Einarbeitungsphase hinaus anhält.Genau hier setzt das VdK-Modell an. Mit einer Art „Kombilohn“ wird ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis geschaffen. Dabei erhält der Arbeitgeber einen ständigen Lohnkostenzuschuss. Finanziert würde der Lohnkostenzuschuss durch Mittel, die schon jetzt zur Eingliederung schwerstbehinderter Menschen bereitstehen, etwa vonseiten der Arbeitsagentur und des Integrationsamtes, aber auch durch Zuschüsse aus dem Landeshaushalt.
Das Entscheidende an diesem Modell: Gefördert wird grundsätzlich auf Dauer. Anpassungen der Förderung, sowohl nach oben als auch nach unten, sind vorgesehen. Überprüfungen sollten aber nur im Abstand von fünf Jahren erfolgen. Arbeitgeber wie Beschäftigte haben somit die nötige Planungssicherheit.
„Eine Förderung nach dem VdK-Modell“, sagt Udo Schlitt, „bietet auch Menschen mit schwersten Behinderungen, die nur über verminderte Leistungsfähigkeit verfügen, die Möglichkeit, dauerhaft am Arbeitsleben teilzuhaben.“
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: VdK Sozialverband Hessen-Thüringen.

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