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Berater des Bundesfinanzministers fordern Stopp bei nationalen Alleingängen in der Klimapolitik

17.05.2010 / 17:30. Der von Deutschland und anderen Industriestaaten beschrittene Weg umfangreicher einseitiger Vorleistungen und der Subventionierung alternativer Energieträger führt nicht zu einer rechtzeitigen, verbindlichen und im notwendigen Ausmaß hinreichenden Klimavorsorge. Anstrengungen einzelner Länder, durch eine Vorreiterrolle und hohe selbstgesetzte Emissionsminderungsziele die internationale Klimapolitik zu beeinflussen, können dazu führen, dass andere Länder in ihren Anstrengungen nachlassen, statt diese zu erhöhen. „Eine klimapolitische Vorreiterrolle führt deshalb in der Regel zu hohen Kosten im Vorreiterland, ohne dass eine entscheidende Verbesserung des Weltklimas sichergestellt werden kann,“ heißt es in einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesfinanzministerium, das sich mit den verschiedenen Strategien der nationalen und internationalen Klimavorsorge auseinandersetzt.


Besondere Anstrengungen und Vorreiterinitiativen einzelner Länder „verbessern auch nicht notwendigerweise die Ausgangssituation für eine weltweite Klimavereinbarung, sondern können das Zustandekommen einer solchen gefährden,“ heißt es weiter. Ähnlich ungünstig sehen die Gutachter Vereinbarungen unter Ländergruppen. Solche Vereinbarungen belasten die teilnehmenden Staaten wirtschaftlich stark und begünstigen die nicht teilnehmenden Länder. Trotz hoher Kosten können die Effekte regionaler Inititativen sehr klein ausfallen. Die Gutachter plädieren dafür, weiterhin internationale Verhandlungen zu führen, jedoch nicht mehr im „nationalen Alleingang Vorleistungen bei der CO2-Vermeidung zu erbringen“. Demgegenüber, so die Gutachter, sollten verstärkt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden. „Der Kreis von Kostenträgern und Nutznießern fällt bei Anpassungsmaßnahmen zusammen. Die Anpassungsstrategie bietet deshalb Möglichkeiten, kosteneffiziente nationale Klimapolitik zu betreiben“.

Die Strategie der Anpassung führt zu einer Verringerung der Folgekosten des Klimawandels und stärkt die Verhandlungsposition eines Landes bei internationalen Klimaabkommen. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium besteht aus 29 Wissenschaftlern unter dem Vorsitz des Professors für Unternehmensbesteuerung an der Universität Oxford (UK), Clemens Fuest.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: DEBRIV Bundesverband Braunkohle.

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