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Bei Straftaten Fahndung einstellen, obwohl wir das "Nummernschild" kennen? - Wichtige Daten nutzen
28.09.2010 / 11:52. Dass sich Behörden bei Kinderpornografie und anderen Straftaten absichtlich blind stellen müssen, ist ein unerträglicher Zustand. Zu diesem Schluss kommt Dr. Florian Herrmann, Innenpolitiker der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Herrmann kritisierte, dass viele Straftaten nicht mehr aufgeklärt werden könnten, weil existierende Informationen über Straftäter nicht genutzt werden dürften.Ermittlungsbehörden würden bei der Suche nach einem bestimmten Internetnutzer immer öfter zum Aufgeben gezwungen. Bei mehr als zwei Drittel der 893 unbeantworteten Anfragen gehe es um Kinderpornografie. In bis zu 85 Prozent der Fälle könne die IP-Adresse eines Computers, der für eine Straftat benutzt worden ist, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden. 60 Prozent der Ermittlungen gingen ins Leere. Das Bundeskriminalamt sieht sich in vielen Fällen außerstande, zur Aufklärung zum Teil schwerster Straftaten beizutragen, weil Verbindungsdaten, die zum Täter führen, sofort gelöscht werden müssen.
"Stellen Sie sich vor, ein Kind wird in einem Auto missbraucht, wir kennen das Autokennzeichen, aber wir dürften die Behörden nicht nach dem Halter fragen. Ein unglaublicher Zustand", klagte Herrmann. IP-Adressen seien bei Internet-Straftaten das einzige "Nummernschild", das Hinweise auf den Täter liefern kann. Das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein. "Das hat auch nichts mit Modernität oder Offenheit zu tun. Auch in einem neuen Medium müssen die Werte und Normen unserer Gesellschaft Gültigkeit haben. Straftäter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internet verstecken können!"
In den zurückliegenden Jahren sei den Bürgerinnen und Bürgern zu wenig erklärt worden, warum die Nutzung der Telekommunikationsdaten so wichtig sei. "In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, als ob flächendeckend Festplatten durchschnüffelt und riesige Listen mit Telefonier- und Surfverhalten angelegt werden. Alles Unfug. Die überschaubare Anzahl von Straftaten und die abgrenzbare Personengruppe von Straftätern zeigen, dass es sich um eine gezielte Fahndung bei schlimmen Straftaten handelt."
Herrmann zeigte sich optimistisch, dass ein neues Gesetz besser als das alte formuliert werden könne. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 2. März 2010 das bisherige Gesetz verworfen. Allerdings erteilte es der Erfassung von Telekommunikationsdaten keine generelle Absage. Für ein neues Gesetz formulierten die Richter eine Reihe von Auflagen.
Der CSU-Politiker abschließend: "Die Bundesregierung muss hier nun rasch handeln, die FDP darf nicht weiter blockieren."
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: CSU-Landtagsfraktion Bayern.

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