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Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland Pfalz
"Bei 20.000 Untersuchungen pro Jahr immer feinere Methoden zur Analyse - Lebensmittel grundsätzlich sicher"
16.04.2010 / 11:32. "Die Lebensmittelüberwachung wird in Rheinland-Pfalz erfolgreich als Gemeinschaftsaufgabe von Kommunen und Land wahrgenommen", stellt Verbraucherschutzministerin Margit Conrad fest. "Bei der Kontrolle von Lebensmitteln verfolgen das Landesuntersuchungsamt (LUA) und die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte eine Doppelstrategie: Die Untersuchung nach festgelegtem risikoorientiertem Probenplan und kurzfristige Kontrollen aus aktuellem Anlass, zum Beispiel bei Auffälligkeiten oder nach Warnungen anderer Überwachungsbehörden."In den 24 Kreisen und den 12 kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz überprüfen über 100 Lebensmittelkontrolleure der Kommunen Lebensmittelgeschäfte, Hersteller, den Handel und Gaststätten. Dort entnehmen sie die Lebensmittelproben, die im Landesuntersuchungsamt untersucht werden - jährlich sind es über 20.000. Trotz der hohen Zahl kann es sich nur um Stichproben handeln. Die Wirtschaft ist in der Verantwortung, nur unbedenkliche Lebensmittel auf den Markt zu bringen.
"Die Entwicklung der Beanstandungsquote gibt uns jedoch wichtige Hinweise. So waren 2009 nach der Untersuchung von 749 Proben pflanzlicher Herkunft auf Pflanzenschutzmittelrückstände nur sechs Proben wegen einer Höchstmengenüberschreitung zu beanstanden", erklärt Verbraucherschutzministerin Margit Conrad. "Es gibt keinen Grund zur Besorgnis. Die Lebensmittel, die verkauft werden, sind grundsätzlich sicher."
Die Ministerin informierte bei einem Besuch des Landesuntersuchungsamtes, Institut für Lebensmittelchemie Speyer, über Anforderungen an die moderne Lebensmitteluntersuchung. "Die Lebensmittelüberwachung muss auf Anforderungen zeitnah reagieren. Globalisierte Märkte stellen neue Herausforderungen an die Sicherheit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen und an die Überwachungsbehörden." Um den Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz auf hohem Niveau zu halten, investiert das Land in die technische Ausstattung des LUA für die Untersuchung von Lebensmitteln - allein im vergangenen Jahr waren es mehr als 1,1 Millionen Euro.
Die Institute des LUA verfügen über ein umfassendes Qualitätsmanagement und sind nach DIN/ISO 17025 akkreditiert - eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Untersuchungsergebnisse in den EU-Staaten. Die Ergebnisse werden mit den umfangreichen Anforderungen des Lebensmittelrechts verglichen, das in vielen Bereichen europaweit harmonisiert ist.
Am Beispiel des Instituts in Speyer wird deutlich, wie der Standard gesteigert wird: Mit einem neuen, hoch spezialisierten Analysengerät, einem Flüssigkeitschromatographen mit Massenspektrometer (LC-MS/MS), kann die rheinland-pfälzische Lebensmittelüberwachung seit neuestem geringste Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln oder Trinkwasser nachweisen. Das Hightech-Gerät hat den Wert eines Einfamilienhauses. Mit dem Gerät können um das Zehnfache geringere Konzentrationen als bisher nachgewiesen werden - bis zu 0,01 Mikrogramm einer Substanz in einem Liter Flüssigkeit; ein Mikrogramm entspricht einem Millionstel Gramm. Zum Vergleich: Das entspricht etwa einem Kilogramm Zucker, das in den Laacher See (100.000.000 Kubikmeter Wasser) geschüttet wurde. Dahinter steckt Hightech pur: Die gesuchte Substanz wird zunächst von den anderen Substanzen in der Probe getrennt. Danach wird sie in Bruchstücke zerlegt. Diese Bruchstücke sind so charakteristisch, dass sie eine sichere Aussage darüber zulassen, ob es sich um die gesuchte Substanz handelt.
* Die Personalsituation auf Untersuchungsseite wurde insgesamt verbessert. Für das gesamte Landesuntersuchungsamt wurde in den vergangenen Monaten das Personalbudget um 21 zusätzliche Vollzeitkräfte erhöht. 18 Vollzeitkräfte mit Schwerpunkttätigkeiten bei der Untersuchung von Lebensmitteln. Im ILC Speyer waren es 3,5 Vollzeitkräfte: ein Lebensmittelchemiker und 2,5 technische Mitarbeiter/innen. Insgesamt sind in Speyer 54 Personen (im Geschäftsbereich des Verbraucherschutzministeriums) beschäftigt.
In den vier Instituten für Lebensmittelchemie in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier, in den drei Instituten für Hygiene und Infektionsschutz in Koblenz, Landau und Trier sowie im Institut für Lebensmittel tierischer Herkunft in Koblenz werden alle Lebensmittel quer durch den Warenkorb von A wie Apfelsaft bis Z wie Zander untersucht.
Auf dem Probenplan stehen außerdem
* Wein
* Arzneimittel und Kosmetika
* Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Lebensmittelverpackungen, Spielzeug oder Bekleidung
Untersucht wird auf mögliche Gefahren für den Verbraucher, etwa durch
* Krankheitserreger
* Mykotoxine
* Schwermetalle und Schadstoffe
* Rückstände von Pflanzenschutz- und Arzneimitteln
* radioaktive Belastung
* gentechnische Veränderungen
* allergieauslösende Inhaltsstoffe
Um die Verbraucher vor Irreführung und Täuschung zu schützen, werden auch Zusammensetzung und Kennzeichnung der Waren untersucht. Es gilt: Was auf der Packung draufsteht, muss auch drin sein - und was drin ist, muss draufstehen. 85 bis 90 Prozent der Proben, die das LUA untersucht, sind "Planproben" - d.h., sie werden nach einem risikoorientierten Jahresprobenplan festgelegt. Das gesundheitliche Risiko, die mögliche Täuschungsgefahr und die Häufigkeit und Menge, mit der ein bestimmtes Lebensmittel verzehrt wird, werden dabei berücksichtigt. Einfluss haben auch die Zahl der in Rheinland-Pfalz ansässigen Hersteller und Importeure und deren Größe. Aufgrund der sogenannten Sitzlandverantwortung kontrollieren die Überwachungsbehörden gezielt die Hersteller und Importeure im eigenen Bundesland. Zu den Planproben kommen die "Verdachtsproben", die aufgrund aktueller Ereignisse - z.B. ein überregionaler Lebensmittelskandal - ad hoc abgerufen werden oder von den Lebensmittelkontrolleuren vor Ort aus eigener Initiative entnommen werden. Das kann verdorben aussehendes Frittierfett sein oder ein exotisches Gewürz im Supermarkt, dem die deutschsprachige Kennzeichnung fehlt.
Wie wird im LUA untersucht? Es gibt kein Analysengerät oder Untersuchungsverfahren, das die Gehalte aller Inhaltsstoffe, Rückstände und Kontaminanten liefert. Nach jedem Stoff muss aufgrund seiner chemischen Eigenschaften mit speziellen Untersuchungsverfahren und den entsprechenden Geräten gezielt gesucht werden. Zunächst werden die Proben sensorisch untersucht (Aussehen, Geruch, Geschmack). Der zuständige Referent legt dann Art und Umfang der Untersuchungen fest. Bei den zu bestimmenden Parametern muss unterschieden werden zwischen "Makrokomponenten" wie Eiweißgehalt, Fettgehalt, Zuckergehalt, die im Prozentbereich liegen, und Rückständen und Kontaminanten, die im Bereich Milligramm oder Mikrogramm pro Kilogramm liegen. Je geringer die Konzentration einer Substanz, umso größer der Aufwand. Nur in wenigen Bereichen stehen so genannte Screeningverfahren zur Verfügung, mit denen eine ganze Substanzgruppe nachzuweisen ist. Solche Verfahren besitzen einen hohen Automatisierungsgrad und ermöglichen es, für eine große Probenzahl eine schnelle Ja/Nein-Entscheidung zu treffen. Beispiele sind Verfahren zum Nachweis von allergieauslösenden Erdnussbestandteilen in Produkten, die als erdnussfrei deklariert sind (Dauer etwa einen halben Tag), oder das Schwermetallscreening in Kinderspielzeug (Dauer etwa 10 Minuten).
Da Screeninguntersuchungen nur eine qualitative Aussage ermöglichen, muss sich bei positiven Befunden ein aufwändiges quantitatives Untersuchungsverfahren anschließen, damit die Einhaltung von gesetzlich festgelegten Höchstmengen überprüft werden kann.
Aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben müssen die Laboratorien der amtlichen Überwachung seit 01.11.1998 akkreditiert sein. Daher investiert auch das Landesuntersuchungsamt seit vielen Jahren viel in die Qualitätssicherung, um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen. Die Akkreditierung ist eine wichtige Voraussetzung für alle in der amtlichen Lebensmittelüberwachung tätigen Untersuchungseinrichtungen.
Verstöße gegen Lebensmittelrecht werden europaweit geahndet
Verstößt eine Probe gegen das Lebensmittelrecht, erhalten die Kommunen vom LUA ein Gutachten mit einer ausführlichen Begründung, warum die Probe beanstandet wird. Die Kontrolleure der Stadt- und Kreisverwaltungen, die für den Vollzug zuständig sind, sorgen wiederum dafür, dass Hersteller, Handel und Gastronomen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Ist die Gesundheit der Verbraucher in Gefahr, werden die betroffenen Produkte aus dem Handel genommen, und es wird eine europaweite Schnellwarnmeldung abgesetzt, wenn auch andere Staaten betroffen sind. Innerhalb der EU gibt es zwei Schnellwarnsysteme: Eines für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) und eines für Kosmetika und Bedarfsgegenstände allgemein (System for the Rapid Exchange of information, RAPEX). Beide stellen eine lückenlose, schnelle Weitergabe von Informationen zwischen den Überwachungsbehörden sicher, wenn Produkte entdeckt werden, die eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. 2009 gab es aufgrund von RASFF-Meldungen, die auch den rheinland-pfälzischen Handel betrafen, landesweit 215 Rücknahmeaktionen. Von Rheinland-Pfalz wurden 76 RASFF-Meldungen zu Lebensmitteln abgesetzt. Dabei ging es unter anderem um gentechnisch veränderten Leinsamen oder Lebensmittel mit mikrobiologischen Verunreinigungen.
2009 gab es aufgrund von RAPEX-Meldungen, die auch den rheinland-pfälzischen Handel betrafen, landesweit 86 Rücknahmeaktionen von Verbraucherprodukten. Von Rheinland-Pfalz wurden 24 RAPEX-Meldungen zu Verbraucherprodukten abgesetzt. Die Meldungen betrafen zum Beispiel verbotene Weichmacher und verbotene Azofarbstoffe, Hydrochinon und Quecksilber in Kosmetik oder Benzol in Fasermalern für Kinder.
Institut für Lebensmittelchemie Speyer:
Untersuchungsschwerpunkte Fast alle Bereiche im ILC Speyer beschäftigen sich mit der Analytik winzigster Spuren. So werden Lebensmittel mit Hilfe der alpha-, beta und gamma-Spektrometrie auf radioaktive Substanzen untersucht. Gesundheitlich relevante Elementspuren wie Blei, Cadmium, Quecksilber oder Uran werden mit unterschiedlichen spektrometrischen Verfahren bestimmt. Auf organische Rückstände und Kontaminanten wird sowohl in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft als auch tierischer Herkunft und in Trink- und Mineralwasser geprüft. Dazu gehört z.B. die Bestimmung von Dioxinen mit Hilfe der hochauflösenden Massenspektrometrie.
Einen großen Raum nimmt in Speyer die Untersuchung von Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittelrückstände ein. Wirkstoffe der ersten Generation waren sehr stabile Verbindungen, die sich z.B. unzersetzt verdampfen ließen und damit über die Gaschromatographie bestimmt werden konnten. Heute wird im Pflanzenschutz vermehrt eine neue Generation wasserlöslicher Wirkstoffe eingesetzt. Diese können nur über die Hochdruckflüssigkeitschromatographie (LC) bestimmt werden. Zur sicheren Identifikation der Stoffe ist der massenselektive Detektor (MS) die Methode der Wahl. Die technische Weiterentwicklung führte zur Konstruktion des MS/MS-Detektors.
Das für das ILC Speyer angeschaffte neue Analysengerät LC-MS/MS ist eines der modernsten und empfindlichsten Geräte dieser Art, die momentan am Markt verfügbar sind.
* Zum Beispiel: Untersuchung auf Dioxine und PCB in Speyer Dioxine und PCB (polychlorierte Biphenyle) bleiben eine Herausforderung für die Lebensmittelüberwachung. Das zeigt zum Beispiel ein Fall aus dem Dezember 2008: Es wurde bekannt, dass größere Mengen von Schweinefleisch aus Irland mit den hochgiftigen Stoffen belastet waren. Dank aufwändiger Analytik und guter Zusammenarbeit der europäischen Behörden konnte die Ware schnell ausfindig gemacht und vom Markt genommen werden. 2009 wurden im Speyrer Institut 111 Proben auf Dioxine und PCB untersucht. Untersuchungen auf Dioxine und/oder PCBs sind extrem aufwändig und brauchen sehr viel Zeit. Es sind sehr viele Einzelschritte nötig, um z.B. die winzige Menge Dioxine, die in einem Hühnerei steckt, aus dem Fettanteil des Eis zu isolieren und damit überhaupt erst messbar zu machen. Selbst bei akuten Proben im Skandalfall dauert eine solche Untersuchung mindestens 10 Tage.
8 der 111 Proben wurden beanstandet, da sie Gehalte hatten, die über den gesetzlich geregelten Höchstgehalten lagen. Dabei handelte es sich um 1 Probe Dorschleber in Öl (Konserve) sowie 3 Proben Fische aus rheinland-pfälzischen Gewässern (2 x Mosel, 1 x Saar) und 4 Proben Schafleber.
Dioxine gelangen über Futterpflanzen in die Nahrungskette und reichern sich wegen ihrer guten Fettlöslichkeit im Fett von Tieren an. Der Mensch nimmt Dioxine fast ausschließlich über die Nahrung auf. Lebensmittel tierischer Herkunft wie beispielsweise Fleisch, Eier, Fisch, Milch und Milchprodukte etc., weisen in der Regel eine wesentlich höhere Belastung auf als pflanzliche Lebensmittel. Um die Belastung von Lebensmitteln so gering wie möglich zu halten, gibt es in der Europäischen Union sowohl für Dioxine als auch für die Summe aus Dioxinen und dioxinähnlichen PCB strenge Grenzwerte. Da die Stoffe in sehr geringen Konzentrationen im Bereich von Nanogramm pro Kilogramm (Nanogramm = Milliardstel Gramm) vorkommen, braucht man für die Überwachung eine sehr aufwändige und kostspielige Ultra-Spuren-Analytik. Unter Dioxinen versteht man eine Stoffgruppe aus 210 chlorierten organischen Verbindungen. Das bekannteste und auch giftigste Dioxin ist 2,3,7,8-TCDD, auch als "Seveso-Dioxin" bekannt. Dioxine wurden nie gezielt für irgendeinen Zweck industriell hergestellt, sie entstehen als unerwünschte Nebenprodukte bei thermischen Prozessen wie der Verbrennung oder der Metallverarbeitung sowie bei der Herstellung und Verwendung von chlororganischen Verbindungen wie Pflanzenschutzmitteln, PCB oder Chlorbleiche.
Polychlorierte Biphenyle, kurz PCB, sind Verbindungen, die bis in die 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts z.B. als Weichmacher in Lacken und Dichtungsmassen sowie als Flammschutzmittel eingesetzt wurden. Da einige PCB sowohl chemisch als auch in ihrer Wirkung den Dioxinen stark ähneln, werden die PCB in die Gruppe der dioxinähnlichen und der nicht-dioxinähnlichen PCB unterteilt. Ihre akute Toxizität ist eher gering, jedoch wirken die dioxinähnlichen PCB bei dauerhafter Aufnahme wie Dioxine u.a. leberschädigend, stehen auch im Verdacht, Krebs zu erregen, wirken reproduktions- und entwicklungsschädigend und können das Immunsystem beeinträchtigen. Sowohl Dioxine als auch PCB werden in der Umwelt nur langsam abgebaut.
* Zum Beispiel: Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände in Speyer Insgesamt ist bei Pflanzenschutzmittelrückständen - und das beobachten die Untersuchungsämter in anderen Bundesländern auch - die Beanstandungsquote insbesondere bei deutschen Erzeugnissen aber auch bei europäischer Ware sinkend. Gerade bei den gängigen Obst- und Gemüsearten ist die Situation sehr erfreulich. 2009 wurden im LUA insgesamt 749 Proben pflanzlicher Herkunft auf Pflanzenschutzmittel untersucht. Erzeugnisse mit Ursprung in Deutschland machten 47 Prozent der auf Pestizidrückstände untersuchten Proben aus, wohingegen auf die Herkunft aus Europa 30 und auf die aus Drittländern 12 Prozent der Proben entfielen. Bei den restlichen Proben war die Herkunft unbekannt. Der relativ hohe Anteil deutscher Ware erklärt sich unter anderem dadurch, dass die Pfalz als bedeutendes deutsches Gemüseanbaugebiet intensiv beprobt wird und bei der Probenplanung heimische Erzeuger besonders berücksichtigt werden. Nur sechs Proben waren wegen einer Höchstmengenüberschreitung zu beanstanden. Es handelte sich um Radieschen aus Deutschland, Pfirsiche aus Spanien sowie Tafelweintrauben aus Deutschland.
Beispiel Erdbeeren (2009): Von 33 Proben Erdbeeren, davon 18 Proben deutscher Herkunft, war keine wegen einer Höchstmengenüberschreitung oder wegen eines unzulässigen Wirkstoffes zu beanstanden. Beispiel Salat (2009): Auch bei den 43 Salatproben, davon 32 aus Deutschland, kam es zu keiner Beanstandung wegen der Überschreitung eines Höchstgehaltes an Pestiziden.
Beispiel Bio (2009): Bei Proben aus ökologischem Anbau ist die Belastung zumeist deutlich niedriger als beim konventionell angebauten Obst und Gemüse. 2009 enthielten 95 Prozent der Bio-Proben keine quantifizierbaren Rückstände, in einer Probe wurden Rückstände festgestellt, die jedoch weit unterhalb der Höchstgehalte für konventionell erzeugte Produkte lagen. Nur eine Probe enthielt einen Rückstand über dem festgelegten Höchstgehalt. Dass es bei deutschem Obst und Gemüse nur sehr selten zu Beanstandungen kommt, liegt daran, dass die Landwirte nach der guten landwirtschaftlichen Praxis ("so wenig wie möglich, so viel wie nötig") arbeiten und umfangreiche Eigenkontrollen durchführen. Hinzu kommen die Kontrollen der staatlichen Stellen. Auch die Handelsketten legen bei Obst und Gemüse zunehmend Wert auf einen umsichtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Sie verlangen von ihren Lieferanten, die amtlichen Höchstgehalte nur zum Teil auszuschöpfen und die Zahl der gleichzeitig eingesetzten Wirkstoffe zu begrenzen.
Im ILC Speyer werden z.B. folgende Lebensmittel auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht:
* Getreide
* Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen)
* Kohlarten (Blumenkohl, Broccoli)
* Blattgemüse (Salate, Rosenkohl, Wirsing, Porree, Petersilie), speziell auch zur Untersuchung auf Nitrat und Dithiocarbamate
* Kartoffeln, Frühkartoffeln sowie Lagerkartoffeln zur Überprüfung der vorgeschriebenen Deklaration von Behandlungsstoffen zur Haltbarmachung
* Kernobst, Steinobst, Beerenobst aus dem In- und Ausland sowie Citrusfrüchte und exotische Früchte (Äpfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen, Pfirsich, Erdbeeren, Johannisbeeren, Tafeltrauben, Zitronen, Orangen, Mango, Ananas)
* Tiefgefrorenes Obst (Himbeeren, Erdbeeren, Brombeeren) wegen des häufigen Pestizideinsatzes
* Kleinkindernahrung (Gemüsebreie, Obstbreie) wegen speziell festgelegter Höchstwerte * Wein wegen der besonderen Bedeutung in Rheinland-Pfalz
Auch wenn viele Verbraucher Pflanzenschutzmitteln skeptisch gegenüber stehen:
Für die Versorgung der Weltbevölkerung mit Lebensmitteln sind chemische Pflanzenschutzmittel nahezu unverzichtbar. Trotz des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln werden weltweit jährlich schätzungsweise rund 40 Prozent der möglichen Erträge durch Schädlinge vernichtet - ohne Pflanzenschutz wären es noch deutlich mehr.
Der Einsatz von Pestizidwirkstoffen ist in den letzten 10 Jahren immer spezifischer geworden: Landwirte setzen gezielt Mittel ein, die für die Bekämpfung bestimmter Schädlinge entwickelt wurden und bestimmte Pflanzensorten schützen. Die Lebensmittelüberwachung berücksichtigt diese spezifische Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei ihrer risikoorientierten Probennahme und der Untersuchung im Labor. Nicht jede Probe muss auf alle vorhandenen Wirkstoffe überprüft werden. So macht es keinen Sinn, Oberflächenbehandlungsmittel für Zitrusfrüchte in Kartoffeln zu untersuchen; oder Fungizide, die spezifisch bei Kern- und Steinobst wirken, im Blattgemüse zu prüfen.
Wenn nachgewiesene Rückstände die vertretbare Tagesdosis deutlich überschreiten und eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher besteht, wird eine Meldung an das Europäische Schnellwarnsystem übermittelt - falls auch andere Mitgliedstaaten betroffen sind.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland Pfalz.

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