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Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Behördliche Videoüberwachung gesetzlich geregelt

16.09.2010 / 10:26. Die Bürgerschaft hat in der gestrigen Sitzung eine Rechtsgrundlage für Videoüberwachungsanlagen der Hamburgischen Behörden geschaffen. Die Ergänzung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes beschränkt die behördliche Videoüberwachung auf die Ausübung des Hausrechts zum Schutz von Personen und Sachen sowie zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen. Dabei sind die schutzwürdigen Interessen der Beobachteten mit den Sicherheitsinteressen der Behörde abzuwägen. Außerdem wird zwischen der reinen Beobachtung und der Aufzeichnung von Videoaufnahmen unterschieden. Videoaufzeichnungen sind nur dann zulässig, wenn tatsächlich mit weiteren Rechtsverletzungen, beispielsweise Sachbeschädigungen, zu rechnen ist.


Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, begrüßt die neue Regelung: "Damit erhält der Einsatz von Videokameras die vom Bundesverfassungsgericht geforderte gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Die Behörden müssen nun zunächst prüfen, ob die bereits installierten Kameras nach den neuen gesetzlichen Maßstäben zulässig sind oder abgebaut werden müssen", so Caspar.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bietet den Behörden dafür seine Hilfe an und wird zeitnah schriftliche Erläuterungen zur Überprüfung der Kameras zur Verfügung stellen. Gleichzeitig macht Caspar aber deutlich, dass eine datenschutzrechtliche Überprüfung der dann noch vorhandenen Videokameras anhand der neuen Vorschrift durch seine Behörde erfolgen wird. "Die Hamburger Bevölkerung muss darauf vertrauen können, dass der Staat sie nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen eines nachweisbaren Sicherheitsbedürfnisses beobachtet. Durch gezielte Kontrollen der Behörden werden wir zu diesem Vertrauen beitragen", so Caspar abschließend.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg.

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