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Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Überholverbot für Lkw – Flexible Verkehrsregelungen weiter möglich

23.09.2010 / 17:52. "Wir können auch künftig den Verkehr flexibel und abhängig vom Verkehrsaufkommen oder von den Witterungsbedingungen regeln und steuern. Deshalb begrüße ich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das die Anordnung von Überholverboten mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen für Lkw auf Bundesautobahnen für rechtmäßig erklärt hat. ''Elefanten-Rennen'' bei hohem Verkehrsaufkommen sind gefährlich und müssen nicht sein", so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nach der Bekanntgabe des Urteils.


Herrmann betonte, der Freistaat Bayern versuche an Stelle fester Beschilderung so flexibel wie möglich mit Lkw-Überholverboten auf Autobahnen umzugehen. "Wir regeln diesen Verkehr deshalb oft über sogenannte Wechselverkehrszeichenanlagen und können somit Überholverbote für Lkw je nach Verkehrsaufkommen und dem konkreten Umfeld anordnen. Hätte das Gericht dem Kläger Recht gegeben, hätte dies unsere Möglichkeiten für eine dynamische und angepasste Regelung des Verkehrs durch wechselnde Verkehrszeichen stark beeinträchtigt."

In Bayern sind derzeit von den rund 5.000 Autobahnkilometern Überholverbote für Lkw auf rund 870 Kilometern fest angeordnet, zumeist auf zweispurigen Autobahnen. Weitere 600 Kilometer sind mit modernen Streckenbeeinflussungsanlagen ausgestattet, wo Überholverbote oder Tempolimits verkehrs- und situationsabhängig angeordnet werden können. "Die Prüfung der Überholverbote erfolgt laufend durch die beiden Autobahndirektionen Nordbayern und Südbayern".

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Bayerisches Staatsministerium des Innern.

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