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CSU-Landtagsfraktion Bayern

BayernLB muss jetzt dringend zivilrechtliche Schritte gegen ihren früheren Chef einleiten - Rückforderungen notwendig

06.05.2010 / 14:09. "Nach den neuesten Medienberichten über die Vorgehensweise des früheren Vorstandsvorsitzenden der Bayerischen Landesbank, Werner Schmidt, ist es für die BayernLB wohl dringend an der Zeit, Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend zu machen", fordert Alexander König, stellvertretender Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.


Es werde immer deutlicher, unter welch fragwürdigen Umständen der Kauf der HGAA von den Bankmanagern eingefädelt worden sei. "Im besten Fall waren den Bankvorständen die finanziellen Folgen egal, im schlimmsten Fall haben sie bewusst der Investorengruppe um Tilo Berlin hohe Gewinne zugeschustert", bilanziert König.

"Nach meiner Einschätzung sind damit die Voraussetzungen nicht nur für strafrechtliche, sondern auch für zivilrechtliche Folgen erfüllt. Es sollten dringend Schritte eingeleitet werden, um die Vorstände mit Rückforderungen zu belegen."

Unerträglich findet der CSU-Fraktionsvize, wie der frühere BayernLB-Chef jetzt versuche, sich in eine Opferrolle zu mogeln. "So wie er jetzt zugibt, dass er den Untersuchungsausschuss in Österreich belogen hat, hat er offensichtlich auch den Verwaltungsrat damals über die wahren Umstände des Kaufs falsch informiert."

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: CSU-Landtagsfraktion Bayern.

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