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SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

Bäderregelung muss strikter eingehalten werden

08.04.2010 / 14:23. Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Bäderregelung erklärte der kirchenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rolf Fischer:

Die Bäderregelung soll gewährleisten, dass Touristen sich auch am Sonntag mit lebensnotwendigen Gütern versorgen können. Die Geschäftsöffnung am freien Sonntag ist eine regional definierte Ausnahme, die nur für wenige Branchen gedacht ist. Doch längst ist das Angebot extrem ausgeweitet, wollen auch Nachbargemeinden oder Nachbar-Stadtteile die ökonomischen Vorteile der Bäderregelung nutzen. Gerade in einer Stadt wie Kiel mit seiner touristisch genutzten Innenstadt wird dieser Anspruch deutlich.


Die Bäderregelung ist aber kein Wirtschaftsförderinstrument.

Das Urteil aus MV fordert auf, die Ausnahmesituation deutlich zu machen und die Bäderregelung auf ihren ursprünglichen Kern zurückzuführen. Nur in diesem Sinne ist das Urteil für Schleswig-Holstein auszulegen. Die Kirchen können ihre Forderung nach dem "freien Sonntag" mit neuem Selbstbewusstsein formulieren.

Wenn die Landesregierung jetzt eine "einvernehmliche Regelung" anstrebt, kann diese nur darin bestehen, den ökonomischen Aspekt nicht über den gesellschaftlichen zu setzen. Ich bezweifele, ob die Wirtschaftsnähe der Regierung dies zulässt. Wir werden uns auf eine kontroverse Debatte zur Bäderregelung einzustellen haben. Wir stehen an der Seite der Kirchen und der Gewerkschaften.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein.

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