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FVDZ Freier Verband Deutscher Zahnärzte, LV Bayern
Ausverkauf durch Öffnungsklausel - FVDZ Bayern warnt vor falschen Schritten bei der Novellierung der zahnärztlichen Gebührenordnung
27.09.2010 / 23:33. „Hochwertige Zahnmedizin kann man nicht zu Dumpingpreisen erbringen“, sagt der Landesvorsitzende des FVDZ in Bayern, Dr. Jürgen Welsch aus Hofheim, mit Blick auf die Öffnungsklausel, die bei der anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) von den Privaten Krankenversicherungen gefordert wird. Der FVDZ in Bayern, eine berufspolitische Vereinigung, der ca. 3000 Zahnärzte angehören, fürchtet, dass dadurch weniger Behandlungsqualität, weniger zahnärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten und Abschaffung der freien Arztwahl drohen.Die deutsche zahnärztliche Gebührenordnung (GOZ), die alle Leistungen der Zahnmedizin beschreibt und honoriert, wurde letztmals im Jahr 1988 novelliert. Entsprechend gab es 22 Jahre lang keine Honorarerhöhung für die rd. 65.000 Zahnärzte in Deutschland – davon 12.000 in Bayern. Jetzt arbeitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an der lange überfälligen Überarbeitung, um die Gebührenordnung dem aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei die Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Die Öffnungsklausel soll auf Wunsch der Privaten Krankenversicherungen (PKVen) Teil dieser Novellierung sein, um Direktverträge(=Selektivverträge!) zwischen Krankenkassen und Zahnärzten oder Gruppen von Zahnärzten zu erlauben. Die Bundeszahnärztekammer hatte das BMG aufgefordert, keine Öffnungsklausel einzuführen – bislang ohne Erfolg.
„Wozu braucht es überhaupt eine amtliche Gebührenordnung, wenn die PKVen künftig und willkürlich ihre eigenen Verträge abschließen können?“, fragt Dr. Welsch. Der FVDZ Bayern unterstützt die Bundeszahnärztekammer in ihrer öffentlich gemachten Ablehnung der Öffnungsklausel gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium und bestärkt die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärzte dahingehend, aus den Beratungen zur Novellierung der Gebührenordnung sogar auszusteigen, sollte das Bundesgesundheitsministerium die von der PKV geforderte Öffnungsklausel festschreiben. Die Politik verkaufe, so der FVDZ Bayern, mit ihrer Haltung die Rechte der Patienten an die Versicherungswirtschaft. Negative Auswirkungen für die zahnärztliche Versorgung werden nicht ausbleiben. Die freie Wahl des Arztes und die hohe Behandlungsqualität werden ebenso gefährdet sein, wie der durch die amtliche GOZ garantierte Verbraucherschutz.
Viele Zahnarztpraxen auf dem Land werden durch die drohenden Dumpingpreise, mit denen die großen Versicherungsunternehmen kartellartig die Preise bestimmen werden, die hohen Personal- und Betriebskosten nicht mehr schultern können. Die Folgen sind mehr Arbeitslose und weitere Wege zum Zahnarzt.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: FVDZ Freier Verband Deutscher Zahnärzte, LV Bayern.

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