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Bezirksamt Spandau

„Aus alt wird neu!“ Schwerbehinderten-Parkkarten jetzt gegen EU-Parkausweise tauschen

29.09.2010 / 14:39. Zum 01.01.2011 verlieren nach 10-jähriger Übergangszeit die bisher in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Parkkarten für Schwerbehinderte ihre Gültigkeit. Diese werden nun endgültig durch die aktuell gültigen EU – Parkausweise ersetzt.

Der Umtausch ist schriftlich bei der für den Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Das dafür notwendige Formular ist entweder bei der Verkehrsbehörde direkt zu erhalten oder kann auf Anfrage auch an die Wohnanschrift des Schwerbehinderten bzw. an mit deren Betreuung Beauftragte versandt werden.


Die Spandauer Straßenverkehrsbehörde ist im Rathaus Spandau, Carl-Schurz-Str. 2/6 in 13578 Berlin, in den Räumen 319 und 320 zu finden.

Telefonisch stehen die Sachbearbeiter/innen unter: 90279 -2073, -2076 oder -3122 gern für Fragen oder Terminvereinbarungen zur Verfügung.

Ein persönliches Erscheinen bei der Verkehrsbehörde ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann im Bezirksamt Spandau jedoch in der Zeit: Montag, Dienstag und Freitag jeweils in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten erfolgen.

Für die Ausstellung des neuen Parkausweises wird u.a. ein aktuelles Passbild sowie eine Unterschriftenprobe benötigt, soweit dies auf Grund der Behinderung möglich ist.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Bezirksamt Spandau.

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