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VdK Sozialverband Hessen-Thüringen
Armutslöhne sind keine Berechnungsgrundlage Sozialverband VdK Hessen-Thüringen fordert vernünftige Mindestlöhne als Grundlage der Hartz-IV-Berechnung
27.09.2010 / 13:09. Mit großer Sorge nimmt der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen die Neubestimmung der Hartz-IV-Regelsätze zur Kenntnis. „Es sieht so aus, als ob Armutslöhne und der Niedriglohnsektor die ausschlaggebenden Faktoren für diese Entscheidung waren“, sagt der VdK-Landesvorsitzende Udo Schlitt. „Die Regelsatzfestlegung ist die Fortsetzung dieser Einkommensentwicklung nach unten in den Bereich der Grundsicherung.“ Dies werde dazu führen, dass sich Armut in allen Altersstufen verfestigt. „Ein Teil der Gesellschaft wird abgehängt“, befürchtet Udo Schlitt. „Wir brauchen dringend Mindestlöhne, die diesen Namen verdienen, damit auch die Grundsicherung auf ein Niveau angehoben werden kann, das den Beziehern eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich macht.“Der VdK stellt fest, dass mit der Regelsatz-Neuberechnung die deprimierende Situation gerade für ältere Arbeitslose zementiert wird. „Wenn jetzt auch noch die ‚Rente mit 67‘ kommt und der Beitrag zur Rentenversicherung für Hartz IV-Empfänger entfällt, ist Arbeitslosigkeit für ältere Jahrgänge fast gleichbedeutend mit einem dauerhaften Leben in Armut“, so Udo Schlitt weiter.
„Leider ist die dringend notwendige Generalüberholung von Hartz IV im Keim erstickt worden. Die soziale Spaltung der Gesellschaft vollzieht sich in einer beängstigenden Geschwindigkeit. Wir fordern die Menschen deshalb auf, sich an den Protesten des VdK in diesem Herbst massenhaft zu beteiligen“, appelliert Udo Schlitt.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: VdK Sozialverband Hessen-Thüringen.

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