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Landtagsfraktion der CDU Rheinland-Pfalz

Appell von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freien Wählern an Landesregierung

21.09.2010 / 17:28. Christian Baldauf: Kommunaler Entschuldungsfonds muss Zukunft der Kommunen sichern

In einem gemeinsamen Appell haben sich die CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FREIEN WÄHLER an Ministerpräsident Beck gewandt und gefordert, den jetzt geplanten Entschuldungsfonds zwischen Landesregierung und Kommunen zukunftssicher zu machen. Er müsse im Interesse der Städte, Gemeinden und Kreise finanziell besser ausgestattet werden. Insbesondere fordern CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FREIEN WÄHLER den Kommunalen Finanzausgleich durch die Erhöhung des Verbundsatzes um mindestens einen Prozentpunkt in Höhe von ca. 83 Millionen Euro jährlich besser auszustatten.


Im Einzelnen fordert der Appell:

Die Finanznot der Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz muss gelindert werden. Wer die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen sichern will, muss jetzt handeln und in einer, die Parteigrenzen überschreitenden Gesamtverantwortung aller politisch Handelnden eine umfassend und nachhaltig angelegte Reform der Kommunalen Finanzwirtschaft zeitnah gestalten. Deshalb begrüßen wir als ersten Schritt eines langfristigen neuen Finanzierungskonzepts die Einrichtung eines kommunalen Entschuldungsfonds zur Tilgung der Kassenkredite. Zurzeit laufen diesbezüglich Verhandlungen zwischen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden. Vor dem Hintergrund einer bereits am 22. September anvisierten Rahmenvereinbarung appellieren die Vertreter der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FREIEN WÄHLER nach parteiübergreifenden Gesprächen an die Landesregierung, bei den Verhandlungen folgende Kriterien in die Verträge mit einzubeziehen:

1. Jede Anstrengung zur finanziellen Gesundung der Kommunen muss durch das Prinzip der Nachhaltigkeit geprägt sein. Wenn Städte, Gemeinden und Kreise neben der Tilgung des Entschuldungsfonds neue Schulden machen müssen, ist die Zukunftsfähigkeit der Kommunen weiterhin gefährdet. Wenn das 2. Drittel des Fonds über den Kommunalen Finanzausgleich finanziert werden soll, muss deshalb nochmals darüber nachgedacht werden, gleichzeitig den Verbundsatz um mindestens einen Prozentpunkt zu erhöhen.

2. Die im Konzept der Landesregierung festgelegten Kriterien für den Abschluss eines Entschuldungsvertrages müssen dem Umstand Rechnung tragen, dass viele Kommunen in der Vergangenheit bereits erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen haben. Wenn diese Kommunen aufgrund einer strukturellen Unterfinanzierung ihrer Sozialausgaben durch Konsolidierungsanstrengungen nicht in der Lage sind, dauerhaft bzw. mittelfristig die Entschuldung und den Haushaltsausgleich zu erreichen, kann die Verpflichtung, ein Drittel von Zins und Tilgung aus dem Haushalt aufbringen zu müssen, dazu führen, dass die zukünftige Verschuldung noch ansteigt. Zudem dürfen die Gemeinden keine Doppelbelastung (Einsparungen und höhere Umlagebelastungen) erfahren, soweit dadurch ihre Haushaltskonsolidierungsbemühungen scheitern würden.

3. Der Fonds sollte allen offen stehen. Auch Kommunen, die beispielsweise ihren Konsolidierungsanteil aufgrund ihrer extrem schwierigen Finanzlage nicht leisten könnten, müssen die Möglichkeit haben, den Fonds nutzen zu können.

4. Die Verträge zum Entschuldungsfonds müssen eine Revisionsklausel enthalten, insbesondere bezüglich der Finanzierung aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Bei einer Festlegung der entsprechenden Tilgung auf 15 Jahre sind Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage zu berücksichtigen. Deshalb müssen Änderungen der Vereinbarung bei veränderten Grundlagen möglich sein.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Landtagsfraktion der CDU Rheinland-Pfalz.

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