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DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Anhörung zur Bettensteuer im Düsseldorfer Landtag
15.09.2010 / 13:09. Der DEHOGA MV sieht sich durch die Entwicklung in NRW in seiner Rechtsauffassung zur sogenannten Bettensteuer bestätigt. Mit Spannung wird deshalb die Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag und die Antworten der Landesregierung erwartet, warum sie die Genehmigung erteilt hat. Nach Ansicht des DEHOGA wurde die Frage der Verfassungswidrigkeit augenscheinlich ausgeblendet.Zwei voneinander unabhängige Gutachten stellen die Verfassungswidrigkeit von Kulturförderabgaben (Bettensteuern) unabhängig voneinander fest und lagen den für den Genehmigungsprozess zuständigen Ministerien in Düsseldorf vor der Entscheidung vor. Die Gutachter sehen in der kommunalen Satzung der Stadt Köln einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich geschützte Rechtsstaatsprinzip. Die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung ist wegen der Gleichartigkeit der Bettensteuer zur Umsatzsteuer verletzt und dürfte somit nicht erhoben werden. Zudem verletzen die Regelungen das Prinzip der Bundestreue, weil durch die kommunalen Bettensteuern das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des
Bundes konterkariert werden soll. „Wir können nichts für die finanziellen Probleme der Kommunen. Das darf aber nicht dazu führen, dass Bundesrecht außer Kraft gesetzt wird“, so der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Barsewitz.
Das erste Gutachten wurde von DEHOGA und Hotelverband Deutschland in Auftrag gegeben und von der renommierten Kanzlei GleissLutz gefertigt. Das zweite Gutachten hatte der baden-württembergische Städtetag erstellen lassen. Ziel war hierbei, für die baden-württembergischen Städte, als potenzielle Profiteure, zu klären, ob die Einführung einer Bettensteuer verfassungsgemäß wäre. Städte wie Mannheim, Ulm oder Stuttgart haben aufgrund des Gutachtens von Überlegungen, eine Bettensteuer einzuführen, nunmehr Abstand genommen.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es in verschiedenen Kommunen Versuche, eine als „Bettensteuer“ genannte Kulturabgabe nur für Beherbergungsbetriebe einzuführen. Diese Versuche sind am Widerstand der Kammern und Wirtschaftsverbände gescheitert. Gegenwärtig wird auf der Insel Rügen noch über eine allgemeine Tourismusabgabe diskutiert. Für den DEHOGA ist auch diese zusätzliche Abgabe problematisch, wenn sie eine Branche einseitig belastet.
„Es kann nicht sein, dass überall dort, wo finanzielle Lücken in den Kommunen auftreten, die Beherbergungswirtschaft geschröpft werden soll. Unsere Hotels können ihre Produktion nicht einfach auslagern. Scheinbar sind sie dadurch für manche Kommunen eine leichte „Abgaben-Beute“, so Uwe Barsewitz.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern e.V..

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