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Apothekerkammer Nordrhein

Alkohol und Tabak sind in der Schwangerschaft tabu

29.09.2010 / 08:32. Entwicklungsstörungen und Missbildungen, teilweise sogar Früh-, Fehl- und Totgeburten: Alkohol- und Tabakkonsum während der Schwangerschaft bergen große Gesundheitsgefahren für ungeborene Kinder. Darauf weist ein neuer Informationsflyer hin, der von Mechthild Dyckmans, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, in Kooperation mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände entwickelt wurde. Auch die Apotheker in Nordrhein setzen sich für die Aktion ein.


„Vorbeugen ist besser als heilen. Apotheken sind für viele Menschen die erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Deshalb unterstützen wir diese Initiative gerne,“ sagt Martin Katzenbach, Pressesprecher der Apotheker in Nordrhein. „Schwangere Kunden weisen wir gezielt auf die Gesundheitsgefahren hin. Im Mittelpunkt steht insbesondere die persönliche Beratung zu Medikamenten, die die Entwicklung des ungeborenen Kindes beeinträchtigen können“, so Katzenbach. „Medikamente sollten in der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker genommen werden. Dabei informieren wir auch über gefahrlose Alternativen.“

Aus der Sicht von Mechthild Dyckmans sind die Hinweise über die Gesundheitsgefahren während der Schwangerschaft unbedingt nötig. „Noch viel zu häufig sind Schwangere unzureichend darüber informiert, welchen Risiken sie ihr ungeborenes Kind durch den Konsum von Alkohol, Tabak und Medikamenten aussetzen.“ Die Apotheker in Nordrhein unterstützen die Drogenbeauftragte in ihrem Bestreben nach mehr Aufklärung der Schwangeren.

Den Flyer „Sie sind schwanger?“ halten teilnehmende Apotheken in Nordrhein bereit. Er steht auch zum Herunterladen im Internet unter www.drogenbeauftragte.de zur Verfügung.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Apothekerkammer Nordrhein.

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