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Aktualisierte Auflage der Broschüre zum Betreuungsrecht wieder erhältlich
25.05.2010 / 17:23. Justizminister Dr. Poppenhäger: "Das geltende Betreuungsrecht orientiert sich an den Bedürfnissen der Menschen und es ist das Beste, das wir je hatten. Es gewährt den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge, und erhält ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung."Ab dieser Woche steht den Thüringerinnen und Thüringern die überarbeitete und auf den neuesten Stand gebrachte Broschüre "Wie kann ich vorsorgen? Ratgeber zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" wieder zur Verfügung. Die Broschüre hat sich seit ihrer ersten Auflage im Jahr 2002 schnell zur begehrtesten Broschüre des Thüringer Justizministeriums entwickelt und damit gezeigt, wie wichtig verlässliche Informationen zu diesem Thema für die Bürgerinnen und Bürger sind. Inzwischen wurden rund 188.000 Exemplare gedruckt. Sie ist ein Ratgeber für Betreuerinnen und Betreuer, betreute Personen und deren Angehörige, richtet sich aber auch an all diejenigen, die sich einen ersten Überblick über das Betreuungsrecht verschaffen wollen oder darüber nachdenken, ehrenamtlich eine Betreuung zu übernehmen.
"Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder auch das Nachlassen der Kräfte im Alter können wir in die Lage versetzt werden, in der wir unsere persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst organisieren können. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben und sicher sein können, dass sich alle Entscheidungen an unserem Willen orientieren", fasst der Justizminister Dr. Poppenhäger die Intention des Betreuungsrechts und die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zusammen. Bei überschaubarem Aufwand kann durch eine selbstbestimmte privaten Vorsorge ein enormer Nutzen erzielt werden.
Betreuungen werden vorrangig von Familienangehörigen übernommen. Doch gibt es eine steigende Zahl von Menschen, die nicht auf solche vertrauensvollen Beziehungen zurückgreifen können oder deren Familien weit entfernt leben. In solchen Fällen übernehmen häufig ehrenamtliche Betreuer/innen oder Berufsbetreuer/innen diese Aufgabe. Sie leisten damit einen wichtigen Dienst, um dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Den ehrenamtlichen Betreuer/innen ist ein gesondertes Kapitel mit hilfreichen Informationen zum Amt gewidmet.
In der Neufassung der Broschüre finden sich zudem umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung. Mit der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung wurde für die schriftliche Festlegung des Patientenwillens eine größere Rechtssicherheit geschaffen und klar gestellt, dass jeder Mensch in allen Lebensphasen selbst entscheiden kann, ob und wie er behandelt werden möchte. Auch hier helfen Textbausteine und umfassenden Erläuterungen, sich mit dem schwierigen Thema auseinanderzusetzen und den eigenen Willen niederzulegen.
Hintergrund
Die Zahl der Betreuungen steigt bundesweit stetig (z. Zt. 1.25 Millionen Betreuungsverfahren), wenngleich sich die Dynamik inzwischen etwas verlangsamt hat. Thüringen ist von diesem Trend nicht abgekoppelt. 1994 waren 13.708 Verfahren bei den Betreuungsgerichten anhängig, im Jahr 2000 -24.047 Verfahren, im Jahr 2005 - 35.217 Verfahren und zum 31.12.2009 - 38.710 Verfahren. Im Jahr 2009 wurden 59 Prozent der Betreuungen von Familienangehörigen übernommen, 5,6 Prozent von sonstigen ehrenamtlichen Betreuern, 28,9 Prozent von Berufsbetreuern und 4,6 Prozent von Vereinsbetreuern. Allein im letzten Quartal 2009 brauchten die Betreuungsgerichte in 419 Fällen keinen Betreuer bestellen, weil eine Vorsorgevollmacht bestand. Das sind rund 6 Prozent der Fälle, die bei den Betreuungsgerichten neu anhängig geworden sind.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Thüringer Justizministerium.

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