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Thüringer Justizministerium

Aktualisierte Auflage der Broschüre zum Betreuungsrecht wieder erhältlich

25.05.2010 / 17:23. Justizminister Dr. Poppenhäger: "Das geltende Betreuungsrecht orientiert sich an den Bedürfnissen der Menschen und es ist das Beste, das wir je hatten. Es gewährt den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge, und erhält ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung."


Ab dieser Woche steht den Thüringerinnen und Thüringern die über­ar­bei­t­ete und auf den neuesten Stand ge­brachte Broschüre "Wie kann ich vor­sor­gen? Ratge­ber zur Vorsor­ge­vollmacht, Be­treuungs­ver­fü­gung und Patien­ten­­ver­­fü­gung" wieder zur Verfügung. Die Broschüre hat sich seit ihrer ersten Auflage im Jahr 2002 schnell zur be­gehr­­tes­ten Broschüre des Thü­ringer Jus­tizminis­te­riums ent­wickelt und damit gezeigt, wie wichtig ver­lässliche In­forma­tio­nen zu die­sem Thema für die Bürgerinnen und Bürger sind. Inzwischen wurden rund 188.000 Exemplare gedruckt. Sie ist ein Ratgeber für Betreuerinnen und Betreuer, betreute Personen und deren Angehörige, richtet sich aber auch an all diejenigen, die sich einen ersten Überblick über das Betreuungsrecht verschaffen wollen oder darüber nachdenken, ehrenamtlich eine Betreuung zu übernehmen.

"Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder auch das Nachlassen der Kräfte im Alter können wir in die Lage ver­setzt wer­den, in der wir unsere persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst organisieren kön­nen. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben und sicher sein können, dass sich alle Ent­schei­dun­gen an unserem Willen orientieren", fasst der Justizminister Dr. Poppenhäger die Intention des Betreuungsrechts und die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zusammen. Bei überschaubarem Aufwand kann durch eine selbstbestimmte privaten Vorsorge ein enormer Nutzen erzielt werden.

Betreuungen werden vorrangig von Familienangehörigen übernommen. Doch gibt es eine steigende Zahl von Menschen, die nicht auf solche vertrauens­vollen Beziehungen zurück­greifen können oder de­ren Familien weit ent­fernt leben. In solchen Fällen über­nehmen häufig ehrenamtliche Betreuer/innen oder Berufsbe­treuer/innen diese Aufgabe. Sie le­i­s­ten damit einen wich­tigen Dienst, um dem betreuten Menschen ein selbstbe­stimmtes Leben zu er­möglichen. Den ehrenamtlichen Betreuer/innen ist ein gesondertes Kapitel mit hilfreichen Informationen zum Amt gewidmet.

In der Neufassung der Broschüre finden sich zudem umfassende Informationen zum Thema Pa­tien­ten­verfügung. Mit der zum 1. September 2009 in Kraft getretenen ge­setz­lichen Regelung wurde für die schrif­tliche Fest­le­gung des Patientenwillens eine grö­ßere Rechts­si­cher­heit geschaffen und klar gestellt, dass jeder Mensch in allen Le­bens­phasen selbst ent­schei­den kann, ob und wie er behandelt werden möch­te. Auch hier helfen Textbausteine und um­fas­senden Erläuterungen, sich mit dem schwie­rigen Thema ausein­an­der­zusetzen und den eigenen Willen niederzulegen.

Hintergrund

Die Zahl der Betreuungen steigt bundesweit stetig (z. Zt. 1.25 Millionen Betreuungsverfahren), wenngleich sich die Dynamik inzwischen etwas verlangsamt hat. Thüringen ist von diesem Trend nicht abgekoppelt. 1994 waren 13.708 Verfahren bei den Betreuungsgerichten anhängig, im Jahr 2000 -24.047 Verfahren, im Jahr 2005 - 35.217 Verfahren und zum 31.12.2009 - 38.710 Verfahren. Im Jahr 2009 wurden 59 Prozent der Betreuungen von Familienangehörigen übernommen, 5,6 Prozent von sonstigen ehrenamtlichen Betreuern, 28,9 Prozent von Berufsbetreuern und 4,6 Prozent von Vereinsbetreuern. Allein im letzten Quartal 2009 brauchten die Betreuungsgerichte in 419 Fällen keinen Betreuer bestellen, weil eine Vorsorgevollmacht bestand. Das sind rund 6 Prozent der Fälle, die bei den Betreuungsgerichten neu anhängig geworden sind.

Verantwortlich für den Inhalt dieser Meldung: Thüringer Justizministerium.

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